Die Sonder-AfA nach § 7b EStG erfreut sich in der Praxis großer Beliebtheit. Problematisch ist aber häufig, dass die Nutzungsvoraussetzungen rund zehn Jahre lang einzuhalten sind und sich innerhalb dieser Zeitspanne häufig die Absichten des Vermieters ändern können. Das zeigt auch die Frage eines SSP-Lesers. Lernen Sie deshalb die Fallkonstellationen kennen, in denen die Sonder-AfA rückwirkend entfällt und erfahren Sie, wie sie sich (manchmal) noch retten lässt.
Zahlt der Mieter für die Überlassung der Mietsache vom Vermieter zu tragende Kosten, führt dies zu Einnahmen des Vermieters aus Vermietung und Verpachtung, die im Zeitpunkt der Zahlung durch den Mieter zugeflossen ...
Wer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt oder anstrebt, kann sich in diesen Dingen fortbilden und auch hohe Kosten als Werbungskosten absetzen. Das hat das FG Sachsen klargestellt. Es hat einem Steuerzahler ...
Belässt der Grundstückskäufer dem Verkäufer (oder einem Dritten) Nutzungsrechte an dem Grundstück (Nießbrauchs- und Wohnrechte) ohne angemessene Vergütung, liegt darin ein geldwerter Vorteil, den der Käufer für den Erwerb der Sache hingibt und der deshalb in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage einzubeziehen ist. Das hat der BFH klargestellt.
Vor allem bei der Vermietung an Angehörige – und dem zugehörigen Werbungskostenabzug – ist die verbilligte Vermietung nach § 21 Abs. 2 EStG ein heißes Thema. Doch nicht nur da. Die „verbilligte Vermietung“ ...
Der Gesetzgeber hat in der „Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen“ rückwirkend für alle offenen Fälle die Grenzen des § 8 EStDV angehoben. Ein SSP-Leser fragt, ob die Neuregelung nur für ...
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IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Setzt die Anschaffung einer Wohnung i. S. v. § 92a EStG die Entgeltlichkeit des Erwerbs voraus oder kann die Gegenleistung auch in der Verpflichtung bestehen, die Wohnung zu modernisieren? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen.