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  • · Fachbeitrag · Vermietung

    Die Sonder-AfA nach § 7b EStG: Wie Sie eine drohende Rückgängigmachung vermeiden

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    Die Sonder-AfA nach § 7b EStG erfreut sich in der Praxis großer Beliebtheit. Problematisch ist aber häufig, dass die Nutzungsvoraussetzungen rund zehn Jahre lang einzuhalten sind und sich innerhalb dieser Zeitspanne häufig die Absichten des Vermieters ändern können. Das zeigt auch die Frage eines SSP-Lesers. Lernen Sie deshalb die Fallkonstellationen kennen, in denen die Sonder-AfA rückwirkend entfällt und erfahren Sie, wie sie sich (manchmal) noch retten lässt.

    Grundsatz: Das ist die Sonder-AfA nach § 7b EStG

    Soll für ein Mietobjekt eine Sonderabschreibung nach § 7b EStG vorgenommen werden, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

     

    Bauantrag/Bauanzeige im Zeitraum

    01.09.18 bis 31.12.21

    2022

    01.01.23 bis 31.10.29

    Art des Objekts

    Neue Wohnungen

    -

    Neue Wohnungen

    Belegenheit des Objekts

    EU/EWR

    -

    EU/EWR

    Nutzung des Objekts

    Entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken (Jahr der Anschaffung + 9 Folgejahre)

    -

    Entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken (Jahr der Anschaffung + 9 Folgejahre)

    Standard des Objekts

    egal

    -

    mind. Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse

    Baukostenobergrenze

    3.000 Euro je m² Wohnfläche

    -

    5.200 Euro je m² Wohnfläche

    BMG für Sonder-AfA

    AK/HK, maximal aber 2.000 Euro je m² Wohnfläche

    -

    AK/HK, maximal aber 4.000 Euro je m² Wohnfläche

    Höhe der Sonder-AfA

    Bis zu 5 % der BMG

    Nicht möglich

    Bis zu 5 % der BMG

    Sonder-AfA für VZ

    Jahr der Anschaffung/ Herstellung + 3 Folgejahre

    -

    Jahr der Anschaffung/Herstellung + 3 Folgejahre

          

    Lehrvideos

    Bleiben Sie auf dem Laufenden.

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