· Fachbeitrag · Vermietung
Die Sonder-AfA nach § 7b EStG: Wie Sie eine drohende Rückgängigmachung vermeiden
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
Die Sonder-AfA nach § 7b EStG erfreut sich in der Praxis großer Beliebtheit. Problematisch ist aber häufig, dass die Nutzungsvoraussetzungen rund zehn Jahre lang einzuhalten sind und sich innerhalb dieser Zeitspanne häufig die Absichten des Vermieters ändern können. Das zeigt auch die Frage eines SSP-Lesers. Lernen Sie deshalb die Fallkonstellationen kennen, in denen die Sonder-AfA rückwirkend entfällt und erfahren Sie, wie sie sich (manchmal) noch retten lässt.
Grundsatz: Das ist die Sonder-AfA nach § 7b EStG
Soll für ein Mietobjekt eine Sonderabschreibung nach § 7b EStG vorgenommen werden, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Bauantrag/Bauanzeige im Zeitraum | |||
01.09.18 bis 31.12.21 | 2022 | 01.01.23 bis 31.10.29 | |
Art des Objekts | Neue Wohnungen | - | Neue Wohnungen |
Belegenheit des Objekts | EU/EWR | - | EU/EWR |
Nutzung des Objekts | Entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken (Jahr der Anschaffung + 9 Folgejahre) | - | Entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken (Jahr der Anschaffung + 9 Folgejahre) |
Standard des Objekts | egal | - | mind. Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse |
Baukostenobergrenze | 3.000 Euro je m² Wohnfläche | - | 5.200 Euro je m² Wohnfläche |
BMG für Sonder-AfA | AK/HK, maximal aber 2.000 Euro je m² Wohnfläche | - | AK/HK, maximal aber 4.000 Euro je m² Wohnfläche |
Höhe der Sonder-AfA | Bis zu 5 % der BMG | Nicht möglich | Bis zu 5 % der BMG |
Sonder-AfA für VZ | Jahr der Anschaffung/ Herstellung + 3 Folgejahre | - | Jahr der Anschaffung/Herstellung + 3 Folgejahre |
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