01.05.2026 · Nachricht · V+V-Einkünfte
Auch als Immobilist kann man sich fortbilden und hohe Aufwendungen als Werbungskosten absetzen
Wer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt oder anstrebt, kann sich in diesen Dingen fortbilden und auch hohe Kosten als Werbungskosten absetzen. Das hat das FG Sachsen klargestellt. Es hat einem Steuerzahler über 5.000 Euro für die Teilnahme an einem u. a. aus Videokurs, Abschlussworkshop und Gruppencoaching bestehenden Seminar mit dem Titel „Immocation Steuerclass“ als Werbungskosten anerkannt.
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