Die im Jahr 2022 an Arbeitnehmer ausgezahlte Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro gehörte zu den steuerbaren Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. § 119 Abs. 1 S. 1 EStG ist nicht verfassungswidrig. Das hat der BFH in letzter Instanz klargestellt.
Eine Person, die in Deutschland wohnt und auf einer Passagierfähre tätig ist, die zwischen Hamburg und einer deutschen Nordseeinsel verkehrt, kann sich nicht darauf berufen, den Lohn in dem Staat versteuern zu ...
Außerordentliche Einkünfte, wie z. B. Abfindungen oder Arbeitslohn für mehrere Jahre, die unter die Tarifermäßigung nach § 34 EStG fallen, werden ab dem Veranlagungszeitraum 2025 nicht mehr im ...
Wie weit kann man § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG ausnutzen? Was ist unter „übliche Gelegenheitsgeschenke“ zu verstehen, die man regelmäßig zuwenden kann, ohne dass sie in die Bemessungsgrundlage des 400.000-Euro-Schenkungsteuerfreibetrags über zehn Jahre fallen? Mit dieser Frage hat sich das FG Rheinland-Pfalz bei einem Ostergeldgeschenk über 20.000 Euro befasst.
Einführung einer Arbeitstagepauschale wird geprüft Einführung einer Arbeitstagepauschale wird geprüft Die Prüfung, ob eine steuerliche Arbeitstagepauschale zwecks Vereinfachung der Besteuerung von Arbeitnehmern ...
Dokumentationspflichten: Diese Verstöße kosten viel Geld
Ob Bewirtungsaufwendungen, das häusliche Arbeitszimmer oder das Fahrtenbuch: Immer wieder sind es dieselben Fehlerquellen, die zu Nachzahlungen in der Betriebsprüfung führen. MBP Mandat im Blickpunkt zeigt, wie Sie Risiken erkennen und Verstöße vermeiden.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Wie lassen sich Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich steueroptimal gestalten? Welche Regelungen gelten für die Veranlagung im Trennungsjahr? Die Sonderausgabe von SSP Steuern sparen professionell beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung.
Eine Lehrerin kann Kosten für einen Umzug, der v. a. dadurch veranlasst ist, dass die neue Wohnung im Gegensatz zur alten ein häusliches Arbeitszimmer enthält, nur dann als Werbungskosten absetzen, wenn weitere – objektive – Voraussetzungen für einen beruflich veranlassten Umzug (z. B. Fahrzeitersparnis) vorliegen. Das hat das FG Münster klargestellt.