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  • · Fachbeitrag · Doppelbesteuerungsabkommen

    Arbeit an Bord eines Schiffes im nationalen Fährverkehr: Wer darf Einkünfte besteuern?

    Eine Person, die in Deutschland wohnt und auf einer Passagierfähre tätig ist, die zwischen Hamburg und einer deutschen Nordseeinsel verkehrt, kann sich nicht darauf berufen, den Lohn in dem Staat versteuern zu müssen, in dem sich die Geschäftsleitung des Arbeitgebers befindet. Vielmehr hat Deutschland das Besteuerungsrecht. Das hat der BFH entschieden.

     

    In Deutschland ansässiger Arbeitnehmer mit zypriotischem Arbeitgeber

    Im konkreten Fall ging es um einen in Deutschland ansässigen Mann, der für ein Unternehmen mit Sitz in der Republik Zypern arbeitete. Sein Arbeitsplatz war auf einer Passagierfähre, die zwischen Hamburg und einer deutschen Nordseeinsel verkehrte. Die Fährstrecke verlief über die Elbe und über das küstennahe Meer. Sie lag noch innerhalb der zum Inland zählenden zwölf Meilen-Zone.

     

    Nach dem DBA Zypern 2011 sind Arbeitnehmervergütungen im Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers zu versteuern. Demgegenüber sind Vergütungen für