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  • 24.02.2026 · Nachricht · Arbeitnehmer

    Arbeitgeber vergibt Genussrechte: Zahlungen sind Kapitalerträge

    | Bietet ein Unternehmen Mitarbeitern hochverzinsliche Genussrechte an, stellen die Zinsen bei den Mitarbeitern Kapitalerträge dar, für die nur Abgeltungsteuer fällig wird. Diese erfreuliche Auffassung vertritt der BFH; er hat eine anderslautende Entscheidung des FG Hessen aufgehoben. |