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  • · Fachbeitrag · E-Mobilität

    „E-Auto-Förderung“: So lässt sie sich durch Steuergestaltung sichern und optimieren

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    „Die Nachfrage ist da“. So lautete die Schlagzeile der „Main-Post“ vom 02.02.2026 zum Interesse an der neuen E-Auto-Förderung. Dreh- und Angelpunkt ist das „zu versteuernde Einkommen“ (z. v. E.). Nur Steuerbürger, deren z. v. E. bestimmte Grenzen nicht überschreitet, kommen nämlich in den Genuss der E-Auto-Prämie. Erfahren Sie deshalb nachfolgend, welche Maßnahmen Ihnen als Privatperson zur Verfügung stehen, um das z. v. E. zu reduzieren, um in den Genuss der Förderung zu kommen.

    Das ist die neue E-Auto-Förderung

    Das Förderprogramm der Bundesregierung ist auf Kauf oder Leasing von Neuwagen ausgerichtet. Förderfähig sind alle erstmals im Inland nach dem 01.01.2026 zugelassenen Neufahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb. Bei Fahrzeugen mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb hängt die Förderung aber davon ab, ob die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Ob auch Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb gefördert werden, wird derzeit noch geklärt.

     

    Wichtig — Einen Förderantrag können Sie voraussichtlich ab Mai 2026 online stellen. Die Förderung kann dabei ein Jahr lang rückwirkend beantragt werden.