Vor dem Hintergrund des Niedrigzinses stehen Berater von Stiftungen insbesondere bei Neugründungen vor der Frage: „Was soll ich Stiftern raten, deren eingebrachtes Kapital (noch) keine ausreichende Finanzierung der Stiftungsarbeit verspricht?“ Die unselbstständige, treuhänderische Stiftung rückt hier als Lösung zunehmend in den Fokus. SB StiftungsBrief stellt Ihnen in einer Sonderausgabe die Gestaltungsmöglichkeiten vor.
Seit 2022 gilt für Sachbezüge eine neue Obergrenze. Statt bisher 44 Euro sind 50 Euro pro Monat lohnsteuerfrei (§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG). Übers ganze Jahr können so unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 600 Euro an ...
Die Mitarbeiterführung in gemeinnützigen Stiftungen und sonstigen gemeinnützigen Körperschaften ist ein unterschätztes Thema. Das habe ich in jüngerer Zeit mehrfach erlebt. Sie mögen sich fragen: Gelten da ...
Kann sie oder kann sie nicht aufgelöst werden? Die Voraussetzungen der Auflösung einer Stiftung werden momentan durch die umstrittene Stiftung Klima- und Umweltschutz MV in Mecklenburg-Vorpommern intensiv öffentlich ...
Ein rein ehrenamtliches Engagement ist bei vielen Stiftungen gar nicht mehr vorstellbar, weil eine zu große Verantwortung an dem Amt des Stiftungsvorstands hängt. Häufig verhält es sich jedoch so, dass Stiftungen ...
| Selbst organisatorisch „gut aufgestellten“ Stiftungen unterlaufen regelmäßig Fehler bei der Beschlussfassung der Stiftungsorgane, die in Folge die Stiftungsaufsicht und möglicherweise auch die Gerichte ...
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Nicht jede Stiftung verfügt über eine Geschäftsstelle, sodass häufig eine „c/o-Anschrift“ angegeben wird, die die Anschrift des Vorstands der Stiftung ist. Dass eine solche auch dem Prozessrecht genügt, hat der BGH nun geklärt.