Bis Ende 2024 dürfen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die lohnsteuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie (IAP) von insgesamt maximal 3.000 Euro zahlen. Das kann auch im gemeinnützigen Sektor eine interessante Option sein (SB 12/2022). In der Praxis stellt sich die Frage, welche Beschränkungen bei gemeinnützigen Stiftungen gelten.
In der Presse wird das DZI (Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen) mit seinem Spendensiegel mitunter als „Spenden TÜV“ bezeichnet. Auf der Homepage ( www.iww.de/s7399 ) heißt es nicht ohne Stolz: „Als ...
Wenn Stiftungen einen besonderen Bezug zu einem Unternehmen aufweisen, spricht man von unternehmensverbundenen Stiftungen. SB wirft in einer Serie einen Blick auf diese Sonderform der Stiftung. Im nachfolgenden zweiten ...
Im Außensteuergesetz (AStG) gibt es Sonderregelungen für ausländische Familienstiftungen. § 15 AStG sieht unter bestimmten Voraussetzungen vor, dass bei den Begünstigten einer Familienstiftung in Deutschland eine „Zurechnungsbesteuerung“ erfolgt. Mit der Verweisanpassung in § 15 Abs. 7 S. 2 AStG und der Folgeanpassung der Anwendungsvorschriften in § 21 AStG werden im Jahressteuergesetz 2022 bislang unterbliebene Änderungen nachgeholt.
Die Obergrenze für den pauschalen Vorsteuerabzug nach § 23a Umsatzsteuergesetz wurde zum 01.01.2023 von 35.000 Euro auf 45.000 Euro angehoben. SB stellt Stiftungen die Details für die Vorsteuerpauschalierung vor und ...
Im Rahmen der Einführung des Bürgergelds wird die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten seit 01.01.2023 bis zu einem Betrag von 3.000 Euro jährlich als anrechnungsfreie Einnahme geregelt.
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Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Das BMF hat die Billigkeitsregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise mit Schreiben vom 12.12.2022 (Az. IV C 4 – S 2223/19/10003 :006, Abruf-Nr. 232781 ) bis Ende 2023 verlängert. Demnach gelten insbesondere die nachfolgend aufgeführten Einzelregelungen auch weiterhin. SB stellt die zehn für Stiftungen relevanten Regelungen vor.