Jüngst hat der BGH entschieden, dass im unternehmerischen Geschäftsverkehr eine zur üblichen Geschäftszeit versendete E-Mail im Rechtssinne beim Empfänger zugeht, sobald sie diesem abrufbereit vorliegt; auf eine ...
Als Folge der Zytostatika-Rechtsprechung des BFH streiten Kostenträger und Krankenhäuser über die Umsatzbesteuerung im Fertigarzneimittelbereich. Jetzt hat sich das BMF geäußert: Es stellt die ...
Verwirklichen inländische Körperschaften steuerbegünstigte Zwecke im Ausland, müssen sie besondere Anforderungen erfüllen. Das FinMin Sachsen-Anhalt hat die Spielregeln dafür zusammengefasst.
Ein Stifter möchte vom BFH drei Fragen zum Abzug von Vermögensübertragungen als Spende und dem damit verbundenen Sonderausgabenabzug nach § 10 EStG klären lassen (Az. beim BFH: X R 4/22):
Die Steuerbefreiung für Bildungsveranstaltungen nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG hat die Rechtsprechung mit Verweis auf Gemeinschaftsrecht wiederholt eingeschränkt. Der BFH hat jetzt nachgezogen und klargestellt, dass ...
Eine gemeinnützige Einrichtung kann Mittel an ihre ebenfalls gemeinnützige Tochtergesellschaft uneingeschränkt weitergeben. Aber darf dabei auch der Spendenabzug genutzt werden, wenn die Zuwendung aus dem ...
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Bei Kultureinrichtungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen, sind die Mitgliedsbeiträge nach § 10b Abs. 1 S. 8 EStG steuerlich nicht als Sonderausgaben abzugsfähig. Dies gilt auch dann, wenn die Körperschaft daneben noch einen weiteren Zweck fördert, der nicht in § 10b Abs. 1 S. 8 EStG genannt ist. Das hat der BFH im Fall eines Musikvereins entschieden und damit ein Urteil des FG Köln kassiert (BFH, Urteil vom 28.09.2022,
Az. X R 7/21, Abruf-Nr. 232942 ).