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  • 13.07.2022 · Nachricht · Stiftungsaufsicht

    Mitglied des Aufsichtsrats einer Stiftung nicht klagebefugt

    | Das Mitglied des Aufsichtsrats einer Stiftung, das die Wirksamkeit der Aufhebung der Stiftung bestreitet, ist nach dem geltenden Stiftungsaufsichtsrecht nicht klagebefugt, gerichtlich feststellen zu lassen, dass die Rechtsaufsicht der Stiftungsbehörde über die Stiftung fortbesteht. Das geltende Stiftungsaufsichtsrecht kennt kein sog. (öffentlich-rechtliches) Notklagerecht Stiftungsinteressierter. Das hat der VGH Baden-Württemberg entschieden. |