03.02.2014 · Nachricht · Gemeinnützigkeit
Der 13. Senat des Finanzgerichts Köln hat das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 17.10.2013 (13 K 3949/09) dazu verpflichtet, Turnierbridge für gemeinnützig zu erklären. Diese Entscheidung stützt der Senat auf die Öffnungsklausel des § 52 Abs. 2 Satz 2 Abgabenordnung (AO). Danach können Betätigungen, die nicht im Gemeinnützigkeitskatalog aufgeführt sind, die Allgemeinheit aber auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet entsprechend selbstlos fördern, für gemeinnützig erklärt ...
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29.01.2014 · Fachbeitrag ·
Investmenttipp des Monats
Die Kursentwicklung an den Aktienmärkten vieler entwickelter Volkswirtschaften war 2013 sehr positiv, viele Indizes erzielten neue Höchststände. Allerdings gab es auch negative Entwicklungen, insbesondere in einigen ...
29.01.2014 · Fachbeitrag ·
Stiftung & Recht
Aufgrund der Besonderheit der Stiftung weder außenstehende Eigentümer noch Mitglieder oder Gesellschafter zu kennen, hebt sie sich von den übrigen Gestaltungsformen des Gesellschaftsrechts entscheidend ab.
29.01.2014 · Fachbeitrag ·
Stiftung & Recht
Wieder einmal gilt es von einer Gerichtsentscheidung zu berichten, bei der ein Stiftungsorgan wegen pflichtwidriger Anlage des Stiftungsvermögens von der Stiftung auf Zahlung von Schadenersatz in Anspruch genommen und – wenngleich nicht in vollem Umfang – auch verurteilt wurde (OLG Oldenburg 8.11.13, 6 U 50/13, Abruf-Nr. 140288 ).
29.01.2014 · Fachbeitrag ·
Steuerrecht
Ungewöhnlich lange dauerte die schriftliche Abfassung der Urteilsgründe zu den vom BFH zurückgewiesenen Revisionen der betroffenen Finanzämter zur Frage der Ertragsbesteuerung von Zytostatikalieferungen.
29.01.2014 · Fachbeitrag ·
Spendenabzug
Das FG Münster musste sich damit auseinandersetzen, ob ein bestandskräftiger Bescheid für 2004 aufgrund einer nachträglich ausgestellten Zuwendungsbestätigung geändert werden kann. Aufgrund der 2011 ergangenen ...
29.01.2014 · Fachbeitrag ·
Zwischenruf
Verdiente Mitglieder werden bei ihrem Ausscheiden aus dem Stiftungsorgan wegen ihrer Verdienste um die Stiftung oftmals besonders geehrt. Da kommt dann z.B. der Gedanke auf, besagte Personen zu Ehrenmitgliedern oder gar zum Ehrenvorsitzenden des Stiftungsrats zu ernennen. Jüngst erhielt ich dazu den Einwand, das gehe nicht, denn so entstünde ein weiteres Organ der Stiftung. Das aber müsse ausdrücklich in der Satzung der betreffenden rechtsfähigen Stiftung vorgesehen sein.