Das VG Düsseldorf hat am 11.5.16 ein Urteil gefällt, was vor Ort einige Aufmerksamkeit erregt hat. Klägerin war ein IHK-Mitglied. Die Beklagte IHK ist Stiftungsträgerin der unselbstständigen Stiftung mit dem Namen „IHK-Jubiläumsstiftung L“. Das Urteil betrifft eine Grundfrage der Treuhänderschaft (Trägerschaft) bei der treuhänderischen Stiftung.
Das VG Stuttgart hat den Eilantrag von Nachbarn gegen die der Hoffnungsträger Stiftung erteilten Baugenehmigung zur Errichtung eines „Wohngebäudes zur integrativen Unterbringung von Flüchtlingen in ...
Häufiger als die letztwillige Errichtung einer Stiftung kommen in der Praxis letztwillige Zuwendungen an bereits bestehende Stiftungen in Betracht – sei es eine vom Erblasser zu Lebzeiten selbst „angestiftete“ Stiftung oder auch eine andere (gemeinnützige) Stiftung, die der Erblasser mit seinem Nachlassvermögen fördern will. Angesichts der anhaltenden Erbschaftswelle in Deutschland erlangt die Stiftung auch als „künstliche Erbin“ zunehmend an Bedeutung, vererbt doch der gemeine Staatsbürger, falls ...
Ein Spendenabzug für Spenden ins Ausland ist mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Der Spender muss nachweisen, dass die ausländische Körperschaft, obwohl in ihrem Land als gemeinnützig anerkannt, nach ihrer ...
Der Wiener Rechtsanwalt Hans Michel Piëch, Bruder von Ferdinand Piëch, und Wolfgang Porsche sind „Vertreter der jeweiligen Aktionärsfamilien“: Beide Familien verfügen zusammen über 52 % der stimmberechtigten ...
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Der BFH und die Finanzgerichte haben in letzter Zeit eine Vielzahl an Urteilen gesprochen, die erhebliche Auswirkungen auf die Nachfolgeberatung haben. Die Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand.
Teil 5 der Beitragsreihe zu (steuerlichen) Mustersatzungen setzt die Darstellung zu den Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung hinsichtlich der Formulierungen zum Stiftungszweck und seiner Verwirklichung fort. Darüber hinaus geht es um das Zusammenspiel von Satzungszweck und tatsächlicher Geschäftsführung und um Praxiserfahrungen bei Mehrzweckstiftungen.