18.05.2017 · Nachricht · Gemeinnützigkeit
BFH: Förderung von Turnierbridge ist gemeinnützig
Der BFH hat entschieden, dass die Förderung von Turnierbridge als gemeinnützig anerkannt werden kann, weil es die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet ebenso fördert wie Sport (BFH 9.2.17, V R 69/14 und V R 70/14, Abruf-Nrn. 193769 und 193770 ).
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