In vieler Hinsicht werden gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Körperschaften begünstigt. Zu Recht wird damit anerkannt, dass diese Einrichtungen Aufgaben im allgemeinen Interesse wahrnehmen. Umso erstaunlicher ist, dass sich diese Vergünstigungen rechtlich z. T. sehr unterscheiden.
Im ersten Teil des Beitrags „Die Stiftung als Erbin einer Immobilie“ wurde die Stiftung als Erbin einer vermieteten Immobilie rechtlich dargestellt. Der nun folgende Beitrag will die sogenannten persönlichen ...
Seit mehr als 7 Jahren bereichert K. Jan Schiffer die Stiftungswelt durch seine Zwischenrufe im Stiftungsbrief. Am 3. Mai 2018 ist er nun 60 Jahre alt geworden, was wir, die Partner der von ihm im Jahr 1995 gegründeten ...
Der Streit um die „Essener Tafel“ polarisiert; gleichzeitig werden Kernfragen des Gemeinnützigkeits- und des Zivilrechts berührt. Andere steuerbegünstigte Einrichtungen – auch Stiftungen – könnten vor ähnlichen Fragen stehen. Anlass genug, einzelne Aspekte näher zu beleuchten.
Der BFH (18.10.17, V R 46/16, Abruf-Nr. 198656 , stellt klar: Die Abgabe von Medikamenten zur Blutgerinnung (sog. Faktorpräparate) an Patienten mit der sog. „Bluterkrankheit“ ist dem Zweckbetrieb Krankenhaus (§ ...
Finanzämter (FA) verlangen wegen der Vorgaben des AEAO vermehrt die Vorlage sog. Mittelverwendungsrechnungen. Durch solche Rechnungen soll dem FA schnellstmöglich der Überblick ermöglicht werden, ob und in welchem ...
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
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Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Ein Urteil des FG Düsseldorf setzt sich mit dem Begriff „Zweckbetrieb“ auseinander. Hier ging es um die Vermietung von Ausstellungsflächen durch gemeinnützige Körperschaften im Rahmen von Vortragsveranstaltungen und Mitgliederversammlungen.