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  • · Fachbeitrag · Stiftung und Steuern

    Steuerliche Behandlung von Spenden in der EU

    von RA Berthold Theuffel-Werhahn, FAStR und FAHGR, Leiter des Bereichs Stiftungsberatung, PricewaterhouseCoopers GmbH WPG, Kassel

    | Eine Entscheidung des BFH 22.3.18, X R 5/16, Abruf-Nr. 202116 , erleichtert Spenden innerhalb der EU. |

     

    Sachverhalt

    Geklagt hatte eine Spenderin, die den Sonderausgabenabzug gemäß § 10b EStG für Spenden von 15.000 EUR begehrte. Diese hatte sie an die griechisch-katholische Pfarrgemeinde P in Rumänien geleistet. P ist eine „rumänische juristische Person mit religiösem Charakter“, die humanitäre, geistliche, religiöse, erzieherische, wohltätige und kulturelle Zwecke verfolgt. Die Zuwendungen der Spenderin dienten dem Bau einer Kirche in C, die sich im Jahr der Spendenleistung 2010 noch in der Bauphase befand und erst aufgrund der Zahlungen der Spenderin fertiggestellt werden konnte.

     

    Der Name der Spenderin wurde in den Fuß des Altars eingraviert. Ihr Name wird bei jeder Messe in der Kirche bei den Fürbitten genannt. Zudem wurde sie von P zur Weihe der Kirche eingeladen. Über dieses Ereignis erschien in der örtlichen Presse ein Artikel, in dem das Engagement der Spenderin als Spenderin aus der Bundesrepublik Deutschland namentlich erwähnt wurde. Darüber hinaus wurde ihr beim Weihefest der Kirche eine Urkunde verliehen, die den Dank der Gemeinde für den ermöglichten Wiederaufbau zum Ausdruck bringt. Eine weitere Dankesurkunde wurde der Spenderin vom Bischof von C übergeben. Die Spenderin legte im Verfahren vor, eine