Das Bundesverwaltungsamt (BVA) veröffentlicht in unregelmäßigen Abständen einen Katalog von Fragen und Antworten zum Transparenzregister. Daraus lässt sich auch die Verwaltungsauffassung entnehmen, die für ...
Trotz jahrzehntelangen Ringens um einheitliche Vorschriften ist die Rechnungslegung von Stiftungen bisher weder auf Bundes- noch auf Landesebene abschließend gesetzlich geregelt. Dadurch eröffnen sich Spielräume.
Eine Stiftung – auch eine solche „von Todes wegen“ – erlangt erst durch die Anerkennung der Stiftungsbehörde Rechtsfähigkeit. Vor der Bekanntgabe der Anerkennung kann daher der vorgesehene Stiftungsvorstand ...
Für Stiftungen und für deren Organmitglieder bietet es sich aus verschiedenen Gründen an, ein Compliance-Management-System (CMS) einzuführen. Die Einführung ist kein Hexenwerk und dient der Haftungsminimierung.
Es gibt einen interessanten Professoren-Gesetzesvorschlag für eine „GmbH in Verantwortungseigentum“. Vorgeschlagen wird eine neue Form der GmbH, die einen rechtlichen Rahmen für Unternehmen in ...
Gewährt eine gemeinnützige Körperschaft ihrem Geschäftsführer unverhältnismäßig hohe Vergütungen, liegt eine Mittelfehlverwendung nach § 55 Abs. 1 Nr. 3 AO vor. Diese kann dazu führen, dass der Körperschaft ...
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Eine Beschränkung der Tätigkeit auf eine kleine Region ist grundsätzlich unschädlich für die Gemeinnützigkeit. Das hat das FG Hessen für eine gGmbH entschieden.