Rechtsfähige Stiftungen sind bekanntlich nachhaltig. Nach § 80 BGB ist die Stiftung eine mit einem Vermögen zur dauernden und nachhaltigen Erfüllung eines vom Stifter vorgegebenen Zwecks ausgestattete, mitgliederlose juristische Person. Für die Prüfung der Anerkennungsfähigkeit erstellen die Stiftungsbehörden eine entsprechende Prognose dazu, ob diese nachhaltige Zweckerfüllung „gesichert erscheint“ (§ 82 BGB). Gerade die Nachhaltigkeit macht die Stiftung auch für manchen Unternehmer zur Regelung ...
Die Vermögensverwaltung stellt bei gemeinnützigen Körperschaften einen Sonderfall dar. Sie bleibt ertragsteuerfrei, gehört aber nicht zu den
satzungsmäßigen steuerbegünstigten Tätigkeiten. Deswegen ist es ...
Stiftungen zeichnen sich dadurch aus, dass mit dem ihnen gewidmeten Vermögen bestimmte Zwecke gefördert werden sollen. Häufig sind das gemeinnützige Zwecke, z. B. die Förderung hilfsbedürftiger Personen, von Kunst ...
Hat ein Erblasser in seinem notariellen Testament ausdrücklich bestimmt, dass die noch zu errichtende nicht rechtsfähige treuhänderische Stiftung als Ersatznacherbe erben soll, ist das Grundbuch unrichtig und zu berichtigen, wenn es den Zusatz enthält „die noch der Anerkennung als rechtsfähig bedarf“. In dem Fall ist – so das OLG Köln – der Treuhänder der unselbstständigen Stiftung in das Grundbuch einzutragen sowie der später noch zu gründende Rechtsträger, der die Treuhandschaft übernimmt.
Die Flutkatastrophe 2021 in Rheinland-Pfalz und NRW hat insbesondere Hilfsorganisationen vor enorme Herausforderungen gestellt. Diese waren steuerrechtlicher Natur, weil nicht klar war, inwieweit Betroffene unterstützt ...
In der Praxis besteht ein Bedürfnis, gemeinnützige Körperschaften, überwiegend Vereine, in eine Stiftung bürgerlichen Rechts zu transformieren. Der Begriff „transformieren“ ist deshalb gewählt, weil das Gesetz ...
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Neue Gestaltungsoptionen beim Zusammenschluss von Stiftungen
Das neue Stiftungsrecht hat deutliche Erleichterungen, mehr Rechtssicherheit und neue Gestaltungsmöglichkeiten bei der Zu- oder Zusammenlegung von Stiftungen geschaffen. Einen systematischen Überblick über die neuen Spielregeln bietet Ihnen jetzt die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief.
Das FG Köln hat europarechtliche Zweifel daran, ob einer in Liechtenstein ansässigen Familienstiftung das für inländische Familienstiftungen geltende sog. Steuerklassenprivileg im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer vorenthalten werden darf. Deshalb hat es dem EuGH in Luxemburg diese Frage zur Entscheidung vorgelegt.