· Fachbeitrag · Unselbstständige Stiftung/Treuhandstiftung
Treuhandstiftung als Unternehmensstiftung: Wesen sowie Formen der Errichtung
von Rechtsanwältin Tina Bieniek, Fachanwältin für Handels und Gesellschaftsrecht, Friedrich Graf von Westphalen & Partner mbB, Freiburg
Wer ein Unternehmen langfristig in einer Stiftung verankern will, denkt meist an die rechtsfähige Stiftung. Dass auch die unselbstständige Stiftung als Vehikel taugt, wird häufig übersehen. SB stellt Ihnen daher im Rahmen einer Beitragsserie die Treuhandstiftung als Unternehmensstiftung vor. Teil 1 erläutert Ihnen Natur und Wesen der Treuhandstiftung sowie die Formen der Errichtung.
Unternehmensstiftung – Stiftung mit Unternehmensbezug
Die unternehmensverbundene Stiftung ist keine besondere Stiftungsform. Vielmehr ist sie entweder eine „normale“ rechtsfähige Stiftung (im Regelfall eine Stiftung des bürgerlichen Rechts) oder eine unselbstständige Stiftung, die auch Treuhandstiftung genannt wird. Sie zeichnet sich durch einen besonderen Bezug zu einem Unternehmen aus, der unterschiedliche Formen annehmen kann. In der Praxis sind folgende drei Formen der Unternehmensstiftung häufig:
Form 1: Beteiligungsträgerstiftung
Typischerweise verbindet man mit dem Begriff der unternehmensverbundenen Stiftung eine Stiftung, die Unternehmensbeteiligungen hält. Der besondere Unternehmensbezug entsteht in diesen Fällen regelmäßig daraus, dass sich das Stiftungsvermögen im Wesentlichen aus Unternehmensbeteiligungen zusammensetzt oder die Stiftung einen relevanten Anteil an einem Unternehmen hält. In der Praxis sind diese sogenannten Beteiligungsträgerstiftungen der häufigste Anwendungsfall unternehmensverbundener Stiftungen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 19,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig