· Fachbeitrag · Sozialversicherung
Statusfeststellung: Gerichte werten Lehrtätigkeiten meist als abhängige Beschäftigung
Mit dem Herrenberg-Urteil änderte das Bundessozialgericht (BSG) seine Rechtsauffassung zum Sozialversicherungsstatus von Lehrkräften. Bisher gab es wenige Rechtsprechungsfälle, die darauf basieren. Ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Schleswig-Holstein verdeutlicht nun: Die typischen Bedingungen, unter denen Lehrkräfte tätig sind, sprechen in der Praxis deutlich gegen eine Selbstständigkeit. SB stellt Ihnen die Entscheidung und deren Bedeutung für die Praxis vor.
Streit um den Sozialversicherungsstatus einer Honorarlehrkraft
Der Fall betraf eine Lehrkraft, die im Bereich der Ausbildung und Schulung von Rettungs- und Notfallsanitätern, Praxispersonal und Laienhelfern im Fach „Allgemeine und spezielle Notfallmedizin“ tätig war. Den Lehrgängen lagen ein Rahmenstoffplan und eine Prüfungsordnung der medizinischen Fachgesellschaften zugrunde.
Im Rahmen der Unterrichtstätigkeit musste die Lehrkraft Anwesenheitsüberprüfungen durchführen und Klassenbucheinträge vornehmen. Zwar bestand keine Verpflichtung zur Übernahme von Kursen, übernommene Kurse waren jedoch nach den vereinbarten Zeiten durchzuführen. Im Krankheitsfall musste sie den Bildungsträger informieren, aber keinen Ersatzdozenten organisieren. Sie erhielt ein Honorar pro nachgewiesener Unterrichtsstunde sowie eine zusätzliche Vergütung für etwaige Klassen- und Notenkonferenzen.
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