aktuell gibt es am Kapitalmarkt eine leichte Zinserhöhung. Die Erträge rechtsfähiger Stiftungen sind dennoch weiter unter Druck. Das Thema Vermögenserhaltung bleibt im Fokus. Dem Grundsatz der Stifterfreiheit folgend sind für die Vermögenserhaltung in erster Linie der Stifterwille bei Errichtung der Stiftung und dessen Manifestierung in der Satzung entscheidend. Für die Tätigkeit der Stiftungsorgane ist der Stifterwille der oberste Grundsatz. Ihr
In der Presse wird das DZI (Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen) mit seinem Spendensiegel mitunter als „Spenden TÜV“ bezeichnet. Auf der Homepage ( www.iww.de/s7399 ) heißt es nicht ohne Stolz: „Als ...
Juristen und speziell auch Rechtsanwälte drücken sich oft leider so aus, dass sie nicht richtig verstanden werden. Das ist ein erhebliches praktisches Problem. Es macht die Rechtsanwendung nicht eben leicht.
2021 hat der Gesetzgeber das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts verabschiedet. In wesentlichen Teilen wird das neue Recht am 01.07.2023 in Kraft treten. Diese bedeutende Gesetzesreform im BGB betrifft alle rechtsfähigen Stiftungen. Bestehende Stiftungen sollten schauen, ob auf die neue Rechtslage zu reagieren ist. Sie sollten insbesondere prüfen, ob die Stiftungssatzung ggf. angepasst werden sollte.
Ja, wir kennen sie, die „fachlichen Werbeaufsätze“ für Stiftungsmodelle zur Absicherung des Familienvermögens, zur Gestaltung der Unternehmensnachfolge oder zur Errichtung der eigenen Stiftung, weil es sich so ...
Die Frage, wann ein Stiftungsorganmitglied wegen schuldhafter Pflichtverletzung haftet, ist ein wichtiges Thema. Ab dem 01.07.2023 gilt die im neuen § 84a Abs. 2 BGB n. F. festgehaltene Regelung, die wir als ...
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
Neue Gestaltungsoptionen beim Zusammenschluss von Stiftungen
Das neue Stiftungsrecht hat deutliche Erleichterungen, mehr Rechtssicherheit und neue Gestaltungsmöglichkeiten bei der Zu- oder Zusammenlegung von Stiftungen geschaffen. Einen systematischen Überblick über die neuen Spielregeln bietet Ihnen jetzt die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief.
Viele Kritiker des neuen Stiftungsrechts haben es befürchtet: Das erst zum 01.07.2023 in Kraft tretende neue Stiftungsrecht, das Burgard als „Gesetz von Beamten für Beamte“ klassifiziert hat (GmbHR 2021, R244), wird in der Praxis von Stiftungsaufsichtsbehörden, wie zu hören ist, vermehrt schon jetzt vorauseilend angewendet.