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  • · Fachbeitrag · Editorial März 2024

    (Nach-)besetzung von Stiftungsorganen ‒ fünf hilfreiche Punkte

    | Aktuell erleben wir Fachkräftemangel auf allen Ebenen. Das gilt auch bei der hauptamtlichen oder ehrenamtlichen Nachbesetzung von Stiftungsorganen (Vorstand und Stiftungsrat). Es fehlen aber nicht nur passende Menschen, auch die Frage der passenden Fortentwicklung einer Stiftung wirkt immer wieder in dieses Thema hinein. Bekanntlich ändern sich mit der Zeit regelmäßig Sachverhalte und Rahmenbedingungen. Es gilt dann, in der Vergangenheit als richtig befundene Regelungen erforderlichenfalls anzupassen und zu ändern. Das ist bei einer Stiftungssatzung nicht ganz einfach, aber auch nach dem neuen Stiftungszivilrecht möglich.

     

    Bei Stiftungen sollten deshalb alle Beteiligten vor Augen haben, dass jede Satzung, Geschäftsordnung oder sonstiges Regelung Menschen erfordert, die mit den bestehenden Regelungen sachgerecht, angemessen und im Sinne des (damaligen) Stifterwillens umgehen. Die Auswahl der Personen und deren Nachfolgern ist auch deshalb erfahrungsgemäß eine diffizile Angelegenheit. Einfach Freunde, Bekannte, Steuerberater oder Rechtsanwälte auszusuchen, ohne sich das genau zu überlegen, ist in der Regel nur der zweitbeste Ansatz. Wie schön, habe ich dazu gehört, das weiß an sich jeder, aber wie und nach welchen Maßstäben soll ich etwa als Stifter, der sich ein entsprechendes Bestimmungsrecht vorbehalten hat, geeignete Personen aussuchen. Aus meiner Sicht gibt es dazu zwar keine allgemeingültigen Hinweise, aber einige hilfreiche Punkte lassen sich nach meiner Erfahrung dennoch festhalten:

     

    • 1. Die Persönlichkeit sollte unabhängig sein und sachbezogen an die Aufgaben bei der Stiftung herangehen wollen. Das Amt steht vor der Person! Und sie sollte für ihr Amt auch ausreichend Zeit zur Verfügung haben.
    • 2. Das erfordert zugleich eine entsprechende Gravität und einen passenden Charakter der Persönlichkeit sowie auch die viel besprochene Teamfähigkeit, da in der Regel Stiftungsorgane mit mehreren Personen besetzt sind.
    • 3. Einschlägige Erfahrung und Einsatzfreude für die Zwecke der Stiftung sind ebenfalls nützlich. Hier sind neben passenden Abläufen (Prozessen) vor allem eine konstruktive Denkbereitschaft mit Blick auf die Menschen in der Stiftung und die Zielgruppe der Stiftung wichtig.
    • 4. Oft unterschätzt wird die Kommunikationsbereitschaft und -fähigkeit. Wir wissen alle: Sprechen hilft. Missverständnisse in der Kommunikation untereinander erleben wir allerdings immer wieder. Werden Ergebnisse verschriftlicht, erhöht das, so lästig es sein mag, erfahrungsgemäß die Verbindlichkeit und verringert das Streitpotenzial. Also: Schreiben hilft.
    • 5. Eine gründliche und deutliche Amtseinführung hilft bei dem erfolgreichen Einstieg der „Neuen“. Jeder sollte möglichst genau vorab erfahren, woran er bei seinem Amt ist. Auch da kann eine Verschriftlichung helfen.

     

    Herzlichst Ihr

     

    Dr. K. Jan Schiffer | Rechtsanwalt

    Quelle: ID 49918323