Der Gesetzgeber wollte durch die Einführung des Ergänzungstatbestands der „wirtschaftlichen Anteilsvereinigung“ in § 1 Abs. 3a GrEStG dem Einsatz von sogenannten RETT (Real Estate Transfer Tax)-Blocker Modellen zur Vermeidung von Grunderwerbsteuer einen Riegel vorschieben. Der folgende Beitrag skizziert kurz die gesetzliche Ausgangslage und die geschaffene Neuregelung und gibt Hinweise für die mögliche Bedeutung von Stiftungen in der Transaktionspraxis.
Anleihen gelten als der „Baustein“ der Sicherheit und haben in den letzten Jahren viel Freude gemacht. Denn mit dem gesunkenen Zinsniveau befinden sich viele Anleihen auf historischen Höchstkursen.
Wer zur Zeit des Erbfalls bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren – so der Gesetzgeber in § 1923 Abs. 2 BGB. Dies überträgt er in § 84 BGB auf die noch nicht anerkannte Stiftung.
Die in Amerika durch Missstände in der Bilanzpraxis von Wirtschaftsunternehmen angestoßene Corporate Governance Diskussion hat auch zügig den deutschen Stiftungssektor erreicht. Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) wendet sich zwar in erster Linie an Aktiengesellschaften. Wie in der Einführung zum DCGK ausgeführt, wird jedoch auch anderen Institutionen empfohlen, den Kodex anzuwenden. Er hat somit zumindest „Ausstrahlungsfunktion“ im Stiftungsbereich.
Ohne satzungsgemäß besetzten Vorstand ist eine Stiftung nach außen nicht wirksam handlungsfähig und auf längere Sicht sogar in ihrer Existenz bedroht. Probleme bei der Vorstandsnachfolge haben gerade die vielen ...
Ein Rettungsdienst, der Notfallrettung und Krankentransporte zum Gegenstand hat und Rettungswachen betreibt, ist auch gemeinnützig und somit von der Pflicht zur Steuerzahlung befreit, wenn er als GmbH organisiert ist ...
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
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Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Aktuelle Fragestellungen aus der Stiftungsarbeit – schnell gelöst: Die IWW-Webinarreihe bringt Sie einmal im Quartal auf den neuesten Stand. Profitieren Sie von konkreten Handlungsempfehlungen und vielen praktischen Tipps zur optimalen steuerlichen und rechtlichen Gestaltung.
Es gilt ein klares Ja für Nachhaltigkeitskonzepte, sogenannte Corporate Social Responsibility-Strukturen, auch und gerade im Gemeinnützigkeitssektor. Der folgende Beitrag zeigt, wie ein Nachhaltigkeitskonzept dazu beitragen kann, die Reputation der Stiftung zu stärken und wie man die Erfahrungen anderer sinnvoll nutzen kann.