Mehrere Verfahren sind so lange selbstständige Angelegenheiten, wie sie nicht formell verbunden sind. Die gemeinsame Terminierung bewirkt noch keine Verbindung (LG Potsdam 27.6.13, 24 Qs 184/12, Abruf-Nr. 132250).
Bietet der Sach- und Streitstand für die Bestimmung des Streitwerts keine genügenden Anhaltspunkte, ist nicht zwingend der Auffangstreitwert von 5.000 EUR anzusetzen. Vielmehr ist, wenn die Bedeutung der Sache für ...
Hebt ein Verfassungsgericht die Entscheidung eines Gerichts auf und verweist die Sache an dieses zurück, ist das weitere Verfahren vor diesem Gericht ein neuer Rechtszug (BGH 19.9.13, IX ZB 16/11, Abruf-Nr. 133296 ).
Der Streitwert für eine Unterlassungsklage wegen unerwünschter Werbeschreiben orientiert sich insbesondere an dem Interesse der Klägerin im Einzelfall, durch die entsprechende Werbung der Beklagten nicht belästigt zu werden. Ist diese Belästigung zwar einerseits als verhältnismäßig gering zu bewerten, andererseits jedoch mit einer gewissen Regelmäßigkeit erfolgt, wird das Unterlassungsinteresse der Klägerin durch einen Streitwert von 4.000 EUR angemessen berücksichtigt.
Wird ein Mehrheitsbeschluss für ungültig erklärt, der Zahlungsansprüche eines Wohnungseigentümers gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft verneint, ist der Nennbetrag der Ansprüche maßgeblich für die ...
Wird der Antrag auf Zurückweisung des Rechtsmittels bereits vor Zustellung der Rechtsmittelbegründung gestellt, das Rechtsmittel aber dann begründet, ist eine 1,6-fache Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG ...
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Der Streitwert einer Klage, mit der die Feststellung begehrt wird, eine angemeldete Forderung beruhe auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, bemisst sich nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht nach dem Nennwert der Forderung. Maßgeblich sind vielmehr die späteren Vollstreckungsaussichten des Insolvenzgläubigers nach der Beendigung des Insolvenzverfahrens und Erteilung der Restschuldbefreiung (BGH 29.10.13, VI ZB 2/13, Abruf-Nr. 133884 ).