Nach Information der Bundesbank ist der Basiszinssatz nach § 247 BGB zum 1.1.14 erneut um 0,25 Prozent auf -0,63 Prozent gesunken. Der Zinssatz wird halbjährlich jeweils zum 1.1. und 1.7. angepasst. Er weist damit zum dritten Mal in Folge einen negativen Wert auf.
Die Kosten eines Zivilprozesses können nach neuer höchstrichterlicher Rechtsprechung unabhängig vom Gegenstand des Prozesses aus rechtlichen Gründen zwangsläufig entstehen und als außergewöhnliche Belastungen ...
„Bei der Einführung in das Amt des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz von Heiko Maas waren neben den Mitarbeitern des Hauses und den Spitzen der Justiz auch einige wenige Vertreter von Verbänden ...
Der Steitwertkatalog der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist eine Empfehlung der aus Richtern bestehenden Streitwertkommission. Die bis vor Kurzem geltende Fassung vom Juli 2004 (RVG prof. 05, 88; 05, 108 und 142) ist 2013 aktualisiert worden. Die Kenntnis dieses Katalogs ist wichtig für die Kostenfestsetzung und das Gebührengespräch mit dem Mandanten. Fortan informiert Sie eine Beitragsserie über die Schlussfassung der Richtlinie sowie die Empfehlungen, Erläuterungen und Vorbemerkungen der Kommission.
Nach Nr. 1000 VV RVG beträgt die Einigungsgebühr grundsätzlich 1,5. Ist der Gegenstand der Einigung gerichtlich anhängig, reduziert sie sich nach Nr. 1003 VV RVG auf 1,0. In den Fällen der Nr. 1004 VV RVG beträgt ...
Inkassounternehmen müssen seit dem 9.10.13 den Erstattungsanspruch gegen den Schuldner wie Rechtsanwälte nach dem RVG abrechnen. Dies soll unseriösen Inkassopraktiken entgegenwirken. Hintergründe liefern dieser und ...
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Ist die Verwendung gemäß § 100a StPO erlangter, personenbezogener Daten in anderen Strafverfahren unmittelbar zu Beweiszwecken nicht zulässig, können auch die dadurch verursachten Kosten nicht zum Gegenstand der Verfahrenskosten des allenfalls mittelbar von Erkenntnissen aus der Anordnung nach § 100 a StPO berührten anderen Strafverfahrens wegen einer Nichtkatalogtat gemacht werden (OLG München 17.10.13, 4 Ws 135/13, Abruf-Nr. 133863 ).