Die Terminsgebühr ist eine der drei Gebühren, die das RVG zur Abrechnung der Tätigkeiten des Verteidigers/Rechtsanwalts im Straf- bzw. Bußgelderfahren neben der Verfahrensgebühr und der Grundgebühr vorsieht. Der folgende Beitrag zeigt anhand einer Checkliste, worauf bei der Terminsgebühr geachtet werden muss. In einem Folgebeitrag wird dann die Rechtsprechung zu § 14 RVG betreffend die Terminsgebühr in Form einer Rechtsprechungsübersicht vorgestellt.
Im selbstständigen Verfallsverfahren entstehen im Bußgeldverfahren für den Vertreter des Verfallsbeteiligten die Gebühren wie die eines Verteidigers. Es entsteht nicht nur die Gebühr Nr. 5116 VV RVG (LG Karlsruhe ...
Für den Anfall der Gebühr nach Nr. 5115 VV RVG ist lediglich eine Tätigkeit des Verteidigers, welche die Verfahrenserledigung fördert, erforderlich. Eine besondere, nicht nur unwesentliche und gerade auf die ...
1.Auch in straßenverkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren dient der Ansatz der Mittelgebühr als Ausgangspunkt und hiervon ausgehend die Würdigung der in jedem Einzelfall gegebenen Umstände für die Bestimmung der anwaltlichen Gebühren nach § 14 RVG. Eine „generelle“ Einstufung der anwaltlichen Gebühren unterhalb der Mittelgebühr in diesen Verfahren wegen der regelmäßig geringfügigeren Geldbußen, der mäßigen Bedeutung für den Betroffenen, dem allgemein geringeren Umfang und der ...
Für das Entstehen der zusätzlichen Verfahrensgebühr Nr. 4141 VV RVG ist nicht erforderlich, dass die Mitwirkung des Verteidigers für die spätere Einstellung kausal war (AG Köln 8.4.13, 523 Gs 445/10, 70 Js 543/10, ...
Im straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren spielen derzeit Anträge des Verteidigers auf Akteneinsicht in die Bedienungsanleitung von Messgeräten eine erhebliche Rolle. Häufig werden diese Anträge ...
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Eine Pauschgebühr für einen Verfahrensabschnitt kommt grundsätzlich erst nach dessen Abschluss in Betracht (OLG Celle 22.2.13, 1 ARs 6/13 P, Abruf-Nr. 131330 ).