Schließen Nebenkläger und Angeklagter auf Antrag des Nebenklägervertreters in der Hauptverhandlung einen zivilrechtlichen Vergleich über Ansprüche des Nebenklägers wegen eines durch die Straftat erlittenen Schadens, steht dem Nebenklägervertreter hierfür eine 2,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 4143 VV RVG sowie eine (lediglich) 1,0-Einigungsgebühr nach Nr. 1003 in Verbindung mit Nr. 1000 VV RVG zu, auch wenn kein förmliches Adhäsionsverfahren nach § 404 StPO vorausgegangen ist (OLG Nürnberg 6.11.13, 2 Ws ...
Wohnt der angeklagte Mandant am Ort des Gerichts und beauftragt er mit seiner Verteidigung einen nicht am Gerichtsort ansässigen Rechtsanwalt, gehört die Aktenversendungspauschale zu den erstattungsfähigen ...
Eine gesonderte Auslagenpauschale für das Ermittlungsverfahren einerseits und das nachfolgende erstinstanzliche Strafverfahren anderseits steht dem Verteidiger oder Nebenklagevertreter nur zu, wenn er nach dem 31.7.
Zum Abschluss der Beitragsreihe zur Vergütung in Beschwerdeverfahren (RVG prof. 14, 30; 14, 51 und 14, 68) verdeutlicht der Autor die Abrechnungspraxis anhand von Beispielsfällen.
Wenn ein erstes von einer Kammer mit besonderer Zuständigkeit erlassenes Urteil aufgehoben worden ist, ist vorbehaltlich einer besonderen Anordnung nach § 354 Abs. 3 StPO nach Zurückverweisung für die neue ...
Für das Entstehen der Befriedungsgebühr bei Rücknahme einer Berufung kommt es allein darauf an, ob eine auf die Förderung des Verfahrens gerichtete Tätigkeit ersichtlich ist. Anders als im Revisionsverfahren bedarf ...
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Das Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren (§ 66 Abs. 2 GKG n.F.) gegen den Kostenansatz ist nur wegen einer Verletzung des Kostenrechts statthaft. Die Rüge der ungenügenden Einsatzbereitschaft eines Pflichtverteidigers betrifft stattdessen die Anspruchsberechtigung des Rechtsanwalts dem Grunde nach. Damit kann ein Beschwerdeführer in diesem Verfahren nicht gehört werden (OLG Dresden 19.9.13, 2 Ws 445/12, Abruf-Nr. 141210 ).