Für die Bemessung der Terminsgebühren gemäß § 14 Abs. 1 RVG ist die überdurchschnittliche Dauer einer Hauptverhandlung auch beim Wahlverteidiger ein maßgebliches Kriterium. Eine Hauptverhandlungsdauer von über fünf Stunden rechtfertigt bei einem ansonsten durchschnittlichen Fall auch in Verfahren vor dem Schwurgericht eine Erhöhung der Mittelgebühr (OLG Stuttgart 19.9.13, 2 Ws 263/13, Abruf-Nr. 140163).
Im Sitzungsprotokoll ausdrücklich als solche bezeichnete oder ersichtlich als solche gewährte Mittagspausen sind bei der Berechnung der für die Gewährung eines Längenzuschlags des Pflichtverteidigers maßgeblichen ...
Die notwendigen Auslagen des verstorbenen Angeklagten durften der Staatskasse auferlegt werden. Die Entscheidung richtet sich nach § 467 StPO. Sie erfolgt zweistufig (LG Oldenburg 21.10.13, 5 Qs 362/13).
Ist die Verwendung gemäß § 100a StPO erlangter, personenbezogener Daten in anderen Strafverfahren unmittelbar zu Beweiszwecken nicht zulässig, können auch die dadurch verursachten Kosten nicht zum Gegenstand der Verfahrenskosten des allenfalls mittelbar von Erkenntnissen aus der Anordnung nach § 100 a StPO berührten anderen Strafverfahrens wegen einer Nichtkatalogtat gemacht werden (OLG München 17.10.13, 4 Ws 135/13, Abruf-Nr. 133863 ).
Mehrere Verfahren sind so lange selbstständige Angelegenheiten, wie sie nicht formell verbunden sind. Die gemeinsame Terminierung bewirkt noch keine Verbindung (LG Potsdam 27.6.13, 24 Qs 184/12, Abruf-Nr. 132250).
Ein Vorschlag der Europäischen Kommission, der allen EU-Bürgern das Recht garantiert, in Strafverfahren rechtlichen Beistand zu beanspruchen, wurde Anfang Oktober 2013 mit der Zustimmung des Ministerrats förmlich ...
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Ist die für das Revisionsverfahren gesetzlich vorgesehene Verfahrensgebühr eines Wahlanwalts (VV Nr. 4130), die hier 930 Euro beträgt, wegen des besonderen Umfangs und der besonderen Schwierigkeit nicht zumutbar, hat der Wahlanwalt gemäß § 42 Abs. 1 S. 1 RVG einen Anspruch auf Feststellung einer an die Stelle der gesetzlichen Gebühr tretenden Pauschgebühr (BGH 22.10.13, 4StR 381/11).