Für die notwendige Mitwirkung bei der Erledigung des Verfahrens und das Anfallen einer Zusatzgebühr nach Nr. 4141 RVG reicht es nicht aus, wenn der Rechtsanwalt seine Mandantin anzeigt und Akteneinsicht begehrt (AG Wiesbaden 27.12.13, 93 C 3942/13).
Bei der Abrechnung von (besonders hohen) Kopierkosten über die anwaltliche Versicherung hinaus eine weitere Glaubhaftmachung verlangt werden (OLG Köln 18.12.13, 2 Ws 686/13, Abruf-Nr. 140869 )
1. Die gerichtliche Überprüfung der Erforderlichkeit von Besuchen des Pflichtverteidigers bei seinem inhaftierten Mandanten ist auf eine Missbrauchskontrolle beschränkt. 2. Eine allgemein gültige Obergrenze für die Zahl notwendiger Besuche besteht nicht. 3. Bei sieben Besuchen während einer fünfeinhalb Monate währenden Untersuchungshaft liegt die Annahme missbräuchlichen Verteidigerverhaltens fern. (AG Backnang 4.3.14, 2 Ls 22 Js 43421/13, Abruf-Nr. 140870)
Bei der Beurteilung der Frage, ob Rechtsanwaltsreisekosten eines Wahlverteidigers mit Sitz am dritten Ort - nicht am Wohnsitz des Angeklagten und nicht am Sitz des Prozessgerichts - im Einzelfall rechtsnotwendig und ...
Aus dem Gesetzentwurf zum Zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (BT-Drs. 17/11471, 267) ergibt sich eindeutig, dass nach dem Willen des Gesetzgebers in behördlichem und gerichtlichem Bußgeldverfahren verschiedene ...
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Nach abgeschlossener Urteilsverkündung dürfen nur Schreibversehen und andere offensichtliche Unrichtigkeiten berichtigt werden. Eine Nachholung einer (teilweise) unterlassenen Kostenentscheidung ist hingegen auf diese Weise nicht zulässig (OLG Nürnberg 4.12.13, 2 Ws 642/13).