Kann eine Pauschgebühr gemäß § 51 RVG auch bei vorzeitigem Verfahrensende beantragt werden, wenn mehrere Gerichtstermine ausgefallen sind? Ja, hat nun das OLG Naumburg festgestellt (18.10.16, 1 AR (Kost) 9/16).
Bei Abrechnungen in straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren streiten Anwälte und Gerichte immer wieder um den richtigen Ausgangspunkt für die Bemessung der Rahmengebühr für die Tätigkeit des Anwalts.
Die Redaktion erreichen immer wieder Anfragen, wie nach einem Teilfreispruch mit einer zugunsten des Angeklagten ergangenen Kostenentscheidung die Kosten und Auslagen, insbesondere die Verteidigervergütung, zur ...
Werden beim Teilfreispruch die Kosten nicht gequotelt, sind im Kostenfestsetzungsverfahren die dem Angeklagten zu erstattenden, auf den Freispruch entfallenden Auslagen nach der Differenztheorie zu bestimmen (OLG Celle 8.8.16, 1 Ws 382/16).
Ausgangspunkt für die anwaltliche Gebührenbemessung ist auch im Bußgeldverfahren grundsätzlich die Mittelgebühr. Lediglich bei Bußgeldsachen einfachster Art kann eine unter dem Mittelwert liegende Gebühr ...
Der Verteidiger aus Leipzig war Pflichtverteidiger in einem Verfahren vor der großen Strafkammer des LG Cottbus. Das LG terminierte regelmäßig ganztägig. Der Verteidiger hatte beantragt, auch eine zusätzliche ...
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Die Fälligkeit des Pauschgebühranspruchs (§ 51 RVG) spielt in der Praxis eine erhebliche Rolle. Das gilt sowohl für die Frage, wann (erstmals) eine Pauschgebühr verlangt werden kann, als auch für die Frage, wie lange der Pflichtverteidiger sie verlangen kann. Hierzu hat das OLG Celle jetzt entschieden: Der Anspruch auf Bewilligung einer Pauschvergütung wird regelmäßig erst nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens fällig.