21.07.2017 · Fachbeitrag ·
Zusätzliche Verfahrensgebühr
Es ist umstritten, ob in den Fällen, in denen im Strafverfahren ein Arrest der Sicherung von Rückgewinnungsansprüchen dient, die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV RVG entsteht. Zu dieser Frage gibt es nun zwei OLG-Entscheidungen, die jedoch unterschiedliche Antworten geben.
21.07.2017 · Fachbeitrag ·
Bußgeldverfahren
Die Gebührenbemessung gerade im straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren spielt in der Praxis eine große Rolle. Zu den damit zusammenhängenden Fragen hat das LG Halle Stellung genommen.
17.07.2017 · Fachbeitrag ·
Bußgeldverfahren
In straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren sind die Kosten eines Sachverständigengutachtens regelmäßig um ein Vielfaches höher als die festgesetzte Geldbuße. Das war auch in einem vom LG Berlin entschiedenen ...
12.07.2017 · Fachbeitrag ·
Bußgeldverfahren
Die Frage, ob der Rechtsanwalt in einer oder in mehreren Angelegenheiten tätig geworden ist, wirkt sich gebührenrechtlich entscheidend aus. Denn handelt es sich um Tätigkeiten in mehreren Angelegenheiten, kann er nach § 15 RVG gesondert abrechen. Und da können schnell erhebliche Unterschiede auftreten, wie jetzt das LG Bonn – anwaltsfreundlich – gezeigt hat.
Schwerpunkt
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03.07.2017 · Fachbeitrag ·
Strafbefehlsverfahren
Die Verfahrensgebühr der Nr. 4104 VV RVG entsteht grundsätzlich nicht mehr, wenn der Rechtsanwalt erst nach Eingang der Anklage oder des
Antrags auf Erlass des Strafbefehls beim AG beauftragt wird. Das folgt aus Anm.
23.06.2017 · Fachbeitrag ·
Anrechnung
Das 2. KostRMoG hat § 58 Abs. 3 S. 1 RVG und § 17 Nr. 10a RVG geändert. Folge: Vorschüsse und Zahlungen, die Mandanten einem Rechtsanwalt ausdrücklich auf die ihm für seine Tätigkeit im Ermittlungsverfahren ...
19.06.2017 · Fachbeitrag ·
Verfahrenseinstellung
Nach § 467a Abs. 1, § 467 StPO, die auch im Bußgeldverfahren anzuwenden sind (vgl. § 108a Abs. 1 OWiG), sind die dem Betroffenen erwachsenen notwendigen Auslagen auch dann der Staatskasse aufzuerlegen, wenn das Verfahren gegen ihn eingestellt wird. Hiervon kann nach § 108a Abs. 1 OWiG i. V. m. § 467a Abs. 1, § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 StPO abgesehen werden, wenn eine Verurteilung nur deshalb nicht erfolgt, weil ein Verfahrenshindernis besteht. Das AG Bad Kreuznach weist darauf hin, dass § 467 Abs. 3 S. 2 Nr.