Ihrem Mandanten wird ein Strafbefehl zugestellt. Sie besprechen die Sachlage mit ihm. Sie teilen dem Gericht schriftlich mit, dass Ihr Mandant den Strafbefehl akzeptiert und keinen Einspruch einlegt. Gegenüber der Rechtsschutzversicherung (RSV) des Mandanten berechnen Sie u. a. die Gebühr nach Nr. 4141 VV RVG. Doch die Rechtsschutzversicherung erkennt die Gebühr Nr. 4141 VV RVG nicht an. Ihr Argument: die Entscheidung des OLG Nürnberg vom 20.5.09 (2 Ws 132/09). Danach fällt die zusätzliche
Gebühr nicht an, ...
In der Praxis machen Fragen der Erstreckung der Beiordnung eines Pflichtverteidigers (§ 48 Abs. 6 RVG) häufig Schwierigkeiten. Das gilt vor allem hinsichtlich der Frage, ob und wann ein Erstreckungsantrag ...
In der Praxis besteht immer wieder Unsicherheit darüber, wie abzurechnen ist, wenn der Anwalt im Verfahren auf Widerruf der Bewährung tätig wird. Der folgende Beitrag erläutert daher die Einzelheiten.
Oft schwingen die Instanzgerichte nach der Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses die „Auslagen- und Kostenkeule“ bzw. man hat den Eindruck, dass nach dem Grundsatz verfahren wird: „Wenn wir Dich schon nicht verurteilen können, dann wollen wir Dich wenigstens
finanziell bestrafen.“ Munition im Kampf der Verteidiger gegen diese Praxis liefert nun das BVerfG.
Die Frage der sog. Umbeiordnung macht häufig Probleme. Dabei spielt auch die Frage eine Rolle, ob und inwieweit der „neue“ Pflichtverteidiger auf Gebühren verzichten kann bzw. sogar muss. Das KG hat hierzu ...
Spricht der Mandant kein Deutsch, wird regelmäßig ein Dolmetscher beigezogen. Ist der Anwalt hingegen sprachgewandt, kann er sich evtl. problemlos mit dem Mandanten austauschen. Eine zusätzliche Pauschgebühr gemäß ...
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Das LG Düsseldorf hat sich mit der Frage befasst, wann der Kostenerstattungsanspruch des Betroffenen/Angeklagten verwirkt (12.5.17, 61 Qs 5/17, Abruf-Nr. 195007 195007 ). Das Verfahren war gegen den Betroffenen bereits am 11.7.13 eingestellt worden. Die Kostenfestsetzung wurde aber erst am 17.9.16 beantragt. Das LG hat trotz dieses Zeitraums eine Verwirkung verneint.