Die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV RVG bereitet in der Praxis immer wieder Probleme. Das KG hat jetzt zu der Frage Stellung genommen, ob nach revisionsgerichtlicher Aufhebung eines Urteils und Zurückverweisung in der neuen Tatsacheninstanz für den Vollverteidiger nicht nur die Verfahrensgebühr nach Nr. 4142 VV RVG entsteht, sondern auch die
(gerichtliche) Verfahrensgebühr und Terminsgebühren, und zwar auch dann, wenn das Urteil nur im Ausspruch über die Abschöpfungsmaßnahme aufgehoben worden ...
Die Terminsgebühr in Strafverfahren richtig zu bemessen, bereitet immer wieder Probleme. Das OLG Düsseldorf hat nun Kriterien für die Bemessung bei Fortsetzungsterminen an die Hand gegeben.
Das OLG Bamberg hat jetzt entschieden: Zeitstufen, die bezüglich des Pflichtverteidigers festgelegt sind, geben Hilfestellung bei der Einordnung bzw. Bemessung der Terminsgebühr im Gebührenrahmen.
Im Strafverfahren kommt es immer wieder zur Erhebung einer sog. Nachtragsanklage (§ 266 StPO). Hierdurch wird das Verfahren auf weitere Straftaten des Angeklagten erstreckt. Dies sind dabei solche Lebenssachverhalte, die nicht im Eröffnungsbeschluss enthalten sind. Hierbei stellt sich oft die Frage, ob dafür gesonderte Gebühren anfallen und wenn ja, welche. Die Antwort gibt das OLG Brandenburg in einem aktuellen Beschluss.
Die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 4142 VV RVG spielt in der Praxis eine große Rolle. Die Bedeutung der Vorschrift wird künftig noch zunehmen, nachdem der Gesetzgeber zum 1.7.17 das Recht der Einziehung in den ...
Nr. 4141 Anm. 1 S. 1 Nr. 3 VV RVG sieht für den Anwalt u. a. eine zusätzliche Verfahrensgebühr vor, wenn er an einer Rechtsmittelrücknahme mitwirkt und dadurch eine Hauptverhandlung entbehrlich wird.
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Auch im Bußgeldverfahren gibt es immer wieder Streit um die Bemessung der Rahmengebühren. Dabei geht es vor allem darum, ob die geringe Höhe der im Bußgeldbescheid verhängten Geldbuße Auswirkungen auf die Bedeutung der Angelegenheit hat. Das hat das AG Bottrop jetzt verneint.