Das LG hatte den Mandanten am 2.12.10 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist seit dem 19.7.11 rechtskräftig. Mit Fax-Eingang am 30.12.14 beantragte der Anwalt, seine Pflichtverteidigergebühren festzusetzen. Der Bezirksrevisor hat dies abgelehnt und die Verjährungseinrede
erhoben. Das LG Cottbus (6.11.17, 21 KLs 5/10, Abruf-Nr. 201864 ) hat den Vergütungsantrag wegen Verjährung zurückgewiesen. Zu Recht?
Die zusätzliche Verfahrensgebühr der Nr. 4141 VV RVG wirft in der Praxis viele Fragen auf. Eine davon ist, ob die Tätigkeit/Mitwirkung des Verteidigers ursächlich für die Einstellung des Verfahrens gewesen sein ...
Ein Streitpunkt im Gebührenrecht – vor allem in strafrechtlichen Verfahren – ist immer wieder die Frage, wie die Rahmengebühren auf Grundlage der Kriterien des § 14 RVG zu bemessen sind. Das LG Frankfurt/M. (25.5.
Nr. 4141 Anm. 1 S. 1 Nr. 3 VV RVG sieht für den Anwalt u. a. eine zusätzliche Verfahrensgebühr vor, wenn er an einer Rechtsmittelrücknahme mitwirkt und so eine Hauptverhandlung entbehrlich wird. Hier spielt immer ...
Die Tätigkeit des Anwalts in Strafverfahren endet regelmäßig nicht mit dem Urteil. Denn anschließend rechnet die Staatskasse über die Verfahrenskosten und Auslagen im Kostenansatz ab. Warum Sie diesen unbedingt ...
Wird das Verfahren ausdrücklich aufgrund einer in einem anderen Verfahren zu erwartenden Strafe eingestellt (§ 154 StPO), weil die im vorliegenden Verfahren verfolgte Tat nicht beträchtlich ins Gewicht fällt, ...
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Wird der Kostenerstattungsanspruch erst längere Zeit nach Entstehen geltend gemacht, muss der Anwalt damit rechnen, dass die Einrede der Verjährung erhoben wird. Das KG hat dazu bei einem Kostenerstattungsanspruch des ...