Das KostRÄG ist seit dem 1.1.21 in Kraft. Rechtsanwälte können sich damit über ein Gebührenplus von rund 10 Prozent freuen! Damit Sie als Leserinnen und Leser Ihre Möglichkeiten von Anfang an optimal ausschöpfen, hat RVG prof. für Sie die Sonderausgabe mit der Berichterstattung und den Beispielen zum KostRÄG 2021 aktualisiert (siehe rvgprof.iww.de , Abruf-Nr. 47044827 ).
Die Gebühr nach Nr. 4141 VV RVG kann auch entstehen, wenn bereits eine Hauptverhandlung stattgefunden hat. Dies setzt auch nach dem LG Siegen aber voraus, dass es sich nicht nur um einen Fortsetzungstermin handelt, ...
Um die Terminsgebühr nach Nr. 4102 Nr. 3 VV RVG entsteht in der Praxis häufig Streit. Dabei geht es meistens um die Frage, ob im Haftprüfungstermin „verhandelt“ worden ist. Dazu hat jetzt noch einmal das LG Bad Kreuznach Stellung genommen.
Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2020 zahlreiche Erhöhungen im Bereich der Justizkosten gebilligt, die der Bundestag am 27. November 2020 einstimmig beschlossen – und dabei zahlreiche Anregungen des Bundesrates aus ...
Das RVG sieht für den Pflichtverteidiger sog. Längenzuschläge zur Terminsgebühr vor, wenn die Hauptverhandlung mehr als fünf bzw. mehr als acht Stunden gedauert hat. In der Rechtsprechung der OLG ist dabei bisher ...
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Im Falle der Zurückverweisung gemäß § 21 Abs. 1 RVG an ein untergeordnetes Gericht ist das weitere Verfahren ein neuer Rechtszug und der Rechtsanwalt kann seine Gebühren noch einmal verlangen. Daher spielt die Frage in der Praxis eine erhebliche Rolle, wann von einer solchen Zurückverweisung auszugehen ist. Eine Antwort darauf hat das OLG Koblenz.