Der BGH hat entschieden, dass in den Fällen des § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2a AO eine Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall i. S. d. § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 Alt. 2 AO vorliegt, wenn die einer ...
Vorsätzlich handelt, wer wissentlich und willentlich den objektiven Tatbestand einer Strafbestimmung verwirklicht (FG Düsseldorf 5.9.25, 10 K 2609/20 E, Abruf-Nr. 250846 ). Der Vorsatz bei § 370 Abs.
Ein Zollbeamter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit soll per WhatsApp eine bevorstehende Zollprüfung verraten haben. Fraglich ist, ob der Dienstherr ihn (vorläufig) aus dem Dienst entheben und seine Bezüge einbehalten ...
Der BGH hat entschieden, dass die Kronzeugenregelung des § 46b StGB auch bei Steuerschäden in Millionenhöhe ausnahmsweise eine Bewährungsstrafe rechtfertigen kann (8.6.26, 1 StR 35/26, Abruf-Nr. 255057 ).
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Der BFH hat in einer Leitsatzentscheidung klargestellt, dass ein Dritter, der auf eine fremde Steuerschuld geleistet hat, eine eigene Tilgungsbestimmung trifft, die bei Vorliegen einer Drohung gem. § 123 Abs. 1 Alt.
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Steuerstrafverteidigung erfordert eine individuelle Herangehensweise an der Schnittstelle von Strafprozessrecht, materiellem Steuerrecht und Verfahrensstrategie. Trotz des erheblichen Drucks auf den Mandanten wird sie oft über Stundensätze und abstrakte Tätigkeitsbeschreibungen angeboten. Dies wird der Komplexität nicht gerecht. Hochwertige Verteidigung sollte als strukturierte Risikosteuerung in einer existenziellen Ausnahmesituation dargestellt werden.