Eine Klage, festzustellen, dass Steuerforderungen nach durchlaufenen irischem Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung einschließlich Forderungen aus einer Steuerhinterziehung erloschen sind, ist unzulässig. Solche Streitigkeiten sind im Abrechnungsbescheidverfahren gem. § 218 Abs. 2 AO zu klären. Das hat das FG Berlin-Brandenburg entschieden.
Ein irisches Insolvenzverfahren ist hinsichtlich deutscher Steuerforderungen, die im Zusammenhang mit einer Steuerhinterziehung stehen, wirkungslos, wenn der Betroffene rechtskräftig verurteilt worden ist.
Mit Wirkung zum 30.9.25 sind die UN-Sanktionen gegen den Iran wieder in Kraft getreten. Grundlage ist die Resolution 2231 des Sicherheitsrats aus 2015, die das Atomabkommen (JCPOA) stützte und Sanktionen aussetzte, ...
Das FG Hamburg hat im Rahmen einer steuerlichen KapErtSt-Haftung zu einer Cum-Cum Konstellation aufgrund summarischer Prüfung entschieden, dass nach Aktenlage Zweifel am Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO) vorliegen (7.3.25, 6 V 84/24, Rn. 99, 102 ff.; Abruf-Nr. 248982 ). Neben einem erst in der Hauptsache auswertbaren Agreement, sei kein Näheverhältnis zwischen (Steuervorteil generierenden) Dritten und dem Steuerpflichtigen feststellbar.
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Der Beitrag befasst sich damit, ob ein Beweisverwertungsverbot gegeben ist, wenn ein Betriebsprüfer den Betroffenen nicht über sein Aussageverweigerungsrecht (§ 55 StPO) belehrt. Eingebettet ist die Frage in einen ...
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das Jahr ist fast um und Sie lesen die 12. Ausgabe meines Editorials. Herzlichen Dank für den vielfachen Zuspruch, das Lob und hin und wieder auch die Verbesserungshinweise und Themenwünsche. Weiter so! Ich habe mich mit (neuen) Behörden, Gesetzen, der kreativen Rechtsanwendung durch
Gerichte und der (steuer-)strafrechtlichen Praxis befasst – und werde dies auch 2026 tun. Wenn Sie Themen umtreiben, zu denen Sie meine Meinung hören möchten, dann schreiben Sie mir gern.