Erzielt eine GmbH während der Amtszeit des Geschäftsführers keine
Betriebseinnahmen mehr und weist die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) hohe Verluste aus, kann nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass sie fällige Abgabenverbindlichkeiten aus früheren Zeiträumen zeitnah hätte entrichten können. Das hat das FG Berlin-Brandenburg entschieden.
§ 371 Abs. 2a AO enthält im Kontext strafbefreiender Selbstanzeigen besondere Regelungen für Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen. Die Spezialnorm im Gesamtgefüge des § 371 AO wirft immer wieder ...
Der Entschädigungsanspruch nach § 7 StrEG umfasst nur den unmittelbaren Schaden des Betroffenen, nicht jedoch sog. Reflexschäden in der Kanzlei (mit eigener Rechtspersönlichkeit). Denn es handelt sich bei dem ...
Der Bundestag hat am 6.11.25 das Gesetz zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer zollrechtlicher Vorschriften beschlossen (BT-Drs. 21/2632). Das Gesetz ist am 22.12.2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I 2025, Nr. 341).
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Das IWW Institut bietet Abonnenten der PStR im Juni 2026 wieder
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Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Der BGH hat über einen in der steuerstrafrechtlichen Praxis hochrelevanten Grenzfall zwischen formaler Organverantwortung und tatsächlich nur untergeordneter Einbindung in das Unternehmen entschieden. Der Senat hat klargestellt, dass die Verneinung bedingten Vorsatzes bei einem formellen Geschäftsführer besonders sorgfältig zu begründen ist. Weder die Einschaltung eines Steuerberaters, ein familiäres Vertrauensverhältnis noch mangelnde Sprach- und Lesekompetenz führen automatisch zu einem Freispruch.