Das BMF hat den UStAE an zuletzt erfolgte UStG-Änderungen (vgl. Wachstumschancengesetz, BEG IV, JStG 2024) angepasst (BMF-Schreiben v. 8.7.25, III C 2 - S 7295/00005/003/080, DOK: COO.7005.100.4.12398827, Abruf-Nr. 249191 ).
Erfüllt ein Schuldner im Rahmen seines Strafverfahrens eine von der Strafjustiz beschlossene Geldauflage i. S. v. § 153a Abs. 1 S. 2 Nr. 2, Abs. 2 StPO, ist fraglich, ob der Insolvenzverwalter diese nach ...
In unserer Serie zur Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung haben wir uns im ersten Teil damit befasst, dass bei Zahlungen an Serviceunternehmen die Versagung des Betriebsausgabenabzugs droht. Im zweiten Teil haben wir ...
Mit Beschluss vom 30.4.25 hat der BGH (1 StR 39/25, Abruf-Nr. 249071 ) seine bisherige Rechtsprechung zum Konkurrenzverhältnis von Pflichtverletzungen bei Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung sowie zur Einkommensteuer grundlegend revidiert. Den bisherigen trotz Kritik gefestigten Rechtsstand und insbesondere eine eigene, nur wenig über ein Jahr ältere Entscheidung hat der BGH auf den Kopf gestellt und dabei einige Folgeprobleme aufgeworfen.
Die EU-Kommission hat am 10.6.25 ihre sog. Geldwäsche-Blacklist aktualisiert, um Finanzkriminalität zu bekämpfen. In der Liste sind Länder benannt, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen aufweisen, um ...
Nachdem steuerpolitisch in Deutschland 2025 ungefähr so viel Dynamik herrschte wie in einem Finanzamt am Brückentag (kommt der „Herbst der Reformen“ eigentlich noch – oder war das schon alles?), richtet sich der ...
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In der Juristerei kann man oft unterschiedlicher Ansicht sein. In der Rubrik „Kontrovers“ beleuchten zwei Experten ein Thema aus verschiedenen Blickwinkeln. Alles ist streitbar, so auch taktische Unwägbarkeiten im Ermittlungsverfahren. Teilweise können diese verallgemeinert werden. Die Strafverfolgung im Steuerrecht hängt maßgeblich von der quantitativen Besetzung der Strafsachenstellen im FA sowie von der qualitativen Aus- und Fortbildung ab. Oft dauern Ermittlungs- und Strafverfahren zu lange und werden ...