Erzielt eine GmbH während der Amtszeit des Geschäftsführers keine
Betriebseinnahmen mehr und weist die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) hohe Verluste aus, kann nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass sie fällige Abgabenverbindlichkeiten aus früheren Zeiträumen zeitnah hätte entrichten können. Das hat das FG Berlin-Brandenburg entschieden.
Der Entschädigungsanspruch nach § 7 StrEG umfasst nur den unmittelbaren Schaden des Betroffenen, nicht jedoch sog. Reflexschäden in der Kanzlei (mit eigener Rechtspersönlichkeit). Denn es handelt sich bei dem ...
Der Bundestag hat am 6.11.25 das Gesetz zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer zollrechtlicher Vorschriften beschlossen (BT-Drs. 21/2632). Das Gesetz ist am 22.12.2025 im Bundesgesetzblatt ...
Das IWW Institut bietet Abonnenten der PStR im Juni 2026 wieder
die Möglichkeit, ganz bequem vom eigenen PC aus ein Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle gemäß FAO kostenlos zu absolvieren.
Der BGH hat über einen in der steuerstrafrechtlichen Praxis hochrelevanten Grenzfall zwischen formaler Organverantwortung und tatsächlich nur untergeordneter Einbindung in das Unternehmen entschieden.
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Am 11.2.26 ist das „Gesetz über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union“ (BGBl I 2026 Nr. 39) in Kraft getreten. Deutschland setzt damit die EU-Richtlinie (EU) 2023/977 um. Das Gesetz modernisiert den polizeilichen Datenaustausch in der EU und löst den alten EU-Rahmenbeschluss 2006/960/JI (sog. „Schwedische Initiative“) ab.