Der Sommer neigt sich und damit kehren auch die Berater an ihre Schreibtische zurück. Während viele Urlauber mit mehr oder weniger gefüllten Kofferräumen heimkehren, beginnt für den Zoll traditionell die Hochsaison. Rückreisezeit ist „Zollzeit“!
Bei finanzgerichtlichen Klagen kann die notwendige Angabe einer ladungsfähigen Wohnanschrift des Klägers nach § 65 Abs. 1 S. 1 FGO unter bestimmten Umständen unzumutbar sein.
Trotz höchstrichterlicher Klärung bleibt die Verwertbarkeit von Kryptomessenger-Daten umstritten: Während BGH und BVerfG es bejahen, dass deutsche Ermittlungsbehörden EncroChat-, ANOM- und SkyECC-Daten benutzen, ...
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
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Der BGH hat klargestellt, dass seine neue Rechtsprechung, wonach USt-Voranmeldung und USt-Jahreserklärung unterschiedliche Taten im prozessualen Sinne sind, keinen Einfluss auf die hergebrachte Anwendung des Nemo-tenetur-Grundsatzes hinsichtlich dieser Erklärungspflichten hat (3.3.26, 1 StR 428/25, Abruf-Nr. 254300 ).