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  • · Nachricht · Leserservice

    PStR: Das erwartet Sie in Ausgabe 10 | 2026

    Ein Inhaltsverzeichnis, das mehr verrät als eine Seitenzahl: Für die kommende Ausgabe 10/26 gibt es ein ausführliches Inhaltsverzeichnis: Zu jedem Beitrag steht nicht nur der Titel, sondern auch, was der Beitrag für die tägliche Arbeit im Mandat bringt. Die Idee dahinter: Wer sieben Fachdienste auf dem Schreibtisch hat, entscheidet in Sekunden, was gelesen wird und was liegen bleibt. Ein Titel allein reicht dafür oft nicht.

     

    EDITORIAL

    Sebastian Beckschäfer: Nur ein Aktionsplan oder eine „Reform mit Nebenwirkungen“?

    Das Editorial ordnet den Aktionsplan von BMF und BMJV gegen Steuer- und Finanzkriminalität ein. Sie erfahren, welche Verschärfungen im Raum stehen: Steuerhinterziehung als Verbrechen, ein Strafrahmen von 15 Jahren, die Abschaffung der Selbstanzeige. Deutlich wird auch, warum ein Verbrechenstatbestand den Berichtigungsverbund des § 371 AO auf bis zu 20 Jahre ausdehnen würde. Schon heute relevant: das erweiterte Datenzugriffsrecht bei der Lohnsteuer-Nachschau nach § 42g Abs. 3 EStG-E ab 2027.

    KURZ INFORMIERT

    Wegen Drohung angefochtene Tilgungsbestimmung ist unwirksam

    BFH: Zahlt ein Dritter unter Druck auf eine fremde Steuerschuld, kann er seine Tilgungsbestimmung nach § 119, § 123 BGB anfechten. Für die Beratung heißt das: Nach wirksamer Anfechtung steht dem Dritten ein Erstattungsanspruch gegen das Finanzamt nach § 37 Abs. 2 AO zu. (David Roth)

     

    Kronzeuge erhält Bewährungsstrafe trotz Millionenschaden

    BGH: Senat lässt § 46b StGB auch bei Steuerschäden in Millionenhöhe als überragenden Milderungsgrund durchgreifen. Damit steht erstmals eine höchstrichterlich abgesicherte Beratungsoption für Beschuldigte in komplexen Steuerstrafverfahren (USt-Karusselle, Cum-Ex, Cum-Cum, (Offshore-)Steueroasen, Abdeckrechnungskomplexe etc.) bereit: Kooperation kann die Freiheitsstrafe ohne Bewährung vermeiden. (David Roth)

     

    Vorsatz im Steuerstrafrecht richtig einordnen

    FG Düsseldorf: Das Gericht schärft die Vorsatzanforderungen bei § 370 Abs. 1 AO als Blankettnorm. Für die Verteidigung entscheidend: Wer über den Steueranspruch irrt, unterliegt einem Tatumstandsirrtum nach § 16 Abs. 1 StGB. Der Vorsatz entfällt. (Carsten Wegner)

     

     

    Falsche Angaben zum Firmenwagen führen zur Steuerhinterziehung

    FG Niedersachsen: Zu wenig Entfernungskilometer gegenüber dem Arbeitgeber gemeldet, dann Übernahme der falschen Lohndaten in die eigene Steuererklärung: Das Gericht bejaht Eventualvorsatz über die Parallelwertung in der Laiensphäre. Der Beitrag zeigt, wie niedrig die Schwelle in vermeintlich harmlosen Arbeitnehmerfällen liegt. (David Roth)

     

    Für Sie gelesen und für gut befunden! Literaturauswertung Steuerstrafrecht

    Kommentierte Übersicht mit 14 Fundstellen u. a. aus NZWiSt, wistra, AO-StB, ZWH, EFG, NWB etc. Die Spanne reicht vom Rechtsschutz bei § 398a AO über das Akteneinsichtsrecht bis zur Einziehung. Das spart die eigene Zeitschriftendurchsicht für die Mandatsbearbeitung. (David Roth)

    Urteilsbesprechungen

    EuGH erleichtert Sanktionen gegen Unternehmen bei Geldwäscheverstößen

    Sanktionen gegen juristische Personen dürfen nicht davon abhängen, dass zuvor eine natürliche Person identifiziert und belangt wird. Die Autoren zeigen, dass die Wirkung in Deutschland begrenzt bleibt, die Anforderungen an § 30 OWiG aber aufgeweicht werden. Und sie benennen, wo die Verteidigung ansetzen muss: bei der konkreten Verfehlung mit subjektiver Komponente, etwa Leichtfertigkeit nach § 378 AO. (Philipp Külz/Ragna Merzadah)

     

    FKS-Beamten droht nach behördenbezogenem Geheimnisverrat die Dienstenthebung

    VG Freiburg: Ein Zollbeamter verrät per WhatsApp eine bevorstehende Zollprüfung. Der Beitrag arbeitet heraus, wann vorläufige Dienstenthebung und Einbehalt von bis zu 50 Prozent der Bezüge zulässig sind und dass die fehlende Rechtskraft des Strafurteils nicht entgegensteht. Zentral für die Praxis: Für die Höchstmaßnahme braucht es keinen zusätzlichen Pflichtverstoß. Relevant für jede Verteidigung von Amtsträgern mit paralleler Disziplinarlage. (Carsten Wegner)

    Schwerpunktthema

    David Roth: Entsperrt die 140.000-EUR-Grenze den Sperrgrund des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO?

    Der BGH hat für Feststellungsfälle die Wertgrenze des großen Ausmaßes auf 140.000 EUR festgelegt. Der Beitrag rechnet die Herleitung nach und stellt beide Literaturmeinungen zu der Frage des Beitragstitels gegenüber und begründet: Die Selbstanzeige-Betragsgrenze von 25.000 EUR ist von der Regelbeispiel-Wertgrenze entkoppelt. Sie wissen danach, was Sie dem Mandanten zur Sperrwirkung sagen können und wie sich die Gegenansicht dennoch für eine Einstellung nach § 153a StPO nutzen lässt.

     

    Dario Arconada Valbuena: Warum Strafverteidiger ihre Leistung als Risikosteuerung positionieren sollten

    Der Beitrag liefert eine vollständige Angebotsarchitektur für die Steuerstrafverteidigung: Musterklauseln zum Mandatsgegenstand, drei Leistungspakete für Durchsuchung, Betriebsprüfung mit Anfangsverdacht und Selbstanzeigeanalyse, ein Vier-Phasen-Vergütungsmodell sowie zulässige Qualitätszusagen ohne Erfolgsversprechen. Direkt übertragbar auf die eigene Honorarvereinbarung.

    Der aktuelle Fall

    Markus Bitzer: EuG bestätigt deutsche Linie zu privaten Tabakwareneinfuhren

    Wer Zigaretten verschenkt, handelt nicht mehr für den Eigenbedarf, unabhängig von der Menge. Der Beitrag erläutert, warum § 39 Abs. 2 TabStV unionskonform bleibt und sich der Streit damit von der Rechts- auf die Beweisebene verlagert. Praxispunkt: Angaben bei der Grenzkontrolle wiegen schwerer als spätere Präzisierungen.

    Leserforum

    Karsten Webel: Selbstanzeige bei Umsatzsteuer richtig korrigieren — was der BGH jetzt verlangt

    Der BGH wertet USt-Voranmeldungen und Jahreserklärung seit dem Beschluss vom 10.12.25 als eigenständige prozessuale Taten (1 StR 387/25). Der Beitrag beantwortet die daraus folgende Praxisfrage: Reicht es bei einer unrichtigen USt-Jahreserklärung, der unrichtige USt-Voranmeldungen vorausgegangen sind, für eine wirksame Selbstanzeige aus, die Jahreserklärung zu berichtigen, oder müssen auch die einzelnen Voranmeldungen berichtigt werden?

    Quelle: ID 50950566