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  • 15.09.2026 · Nachricht · FG Niedersachsen

    Falsche Angaben zum Firmenwagen führen zur Steuerhinterziehung

    Gibt der Arbeitnehmer für die Firmenwagennutzung gegenüber seinem Arbeitgeber zu wenig Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an und übernimmt er dies später in seiner Einkommensteuererklärung, ohne einen aufklärenden Hinweis beizufügen, liegt eine vorsätzliche Einkommensteuerhinterziehung vor. Darauf weist das FG Niedersachsen hin (21.1.26, 3 K 78/24, Abruf-Nr. 254483 ).