16.06.2025 · Nachricht · FG Sachsen-Anhalt
Verspätungszuschlag scheidet bei unverschuldeter Unkenntnis der Steuererklärungspflicht aus
Ein Laie hat keine Kenntnis davon, dass er aufgrund der Berücksichtigung einer die tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen überschreitenden Vorsorgepauschale im Rahmen des Lohnsteuerabzugs verpflichtet ist, eine ESt-Erklärung abzugeben, wenn er hierauf nicht ausdrücklich hingewiesen wurde. Das hat das FG Sachsen-Anhalt entschieden (22.2.24, 2 K 628/22, Abruf-Nr. 246739 ).
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