In Betriebsprüfungen (BP) stößt die Finanzverwaltung oft auf Sachverhalte, die den Rückschluss zulassen, dass Schmiergelder geflossen sind, um Aufträge zu erlangen. In steuerlicher Hinsicht können diese nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10 EStG nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden. Fraglich ist, ob strafrechtliche Konsequenzen und, wenn ja, welche zu erwarten sind.
Werden Räume in Privat- oder Geschäftswohnungen durchsucht, sind oft auch Dritte betroffen, die Mitgewahrsam an diesen Räumen haben. Fraglich ist daher, ob ein Durchsuchungsbeschluss für eine Wohnung auch das von ...
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Mitarbeiter Fehler im Rahmen der Buchhaltung und bei den Steuererklärungen machen. Fraglich ist, ob trotz dieser Pflichtendelegation dem Steuerpflichtigen vorsätzliches ...
Die Abgabe einer Selbstanzeige verfolgt i. d. R. das Ziel, wegen der darin aufbereiteten Steuerstraftaten nicht nach § 370 AO bestraft zu werden. Straffreiheit tritt jedoch u. a. nicht ein, wenn dem an der Tat ...
§ 398a AO wurde durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz 2011 eingeführt. Gesetzgeberische Intention war, Steuerhinterziehungsstrategien, die eine Selbstanzeige bereits in die Planung einbeziehen, durch einen
Zuschlag ...
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Hat das Gericht eine Einziehungsentscheidung getroffen und das Vermögen des Angeklagten arrestiert, ist fraglich, ob dieses zumindest teilweise freizugeben ist, um dem Angeklagten eine strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO zu ermöglichen.