Der Rat der Europäischen Union hat beschlossen, ab dem 1.7.26 einen festen Zollsatz von 3 EUR auf Waren mit einem Sachwert von bis zu 150 EUR zu erheben, die überwiegend über den elektronischen Handel in die EU gelangen. Damit endet die seit Jahren bestehende Privilegierung solcher Sendungen. Bereits seit 2021 unterliegen sie der Einfuhrumsatzsteuer, zollrechtlich waren sie jedoch befreit. Diese Zollbefreiung wird nun übergangsweise aufgehoben.
Am 9.1.26 haben die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay zugestimmt. Das Europäische Parlament hat jedoch nicht ...
Mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1226 (BT-Drs. 21/2508) sowie der Stellungnahme des Bundesrats und der Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drs. 21/3205) wird das deutsche Sanktionsstrafrecht grundlegend neu ausgerichtet. Ziel ist nicht nur eine formale Umsetzung europäischer Vorgaben, sondern eine spürbare Verschärfung der strafrechtlichen Durchsetzung von EU-Sanktionen.
Mit Wirkung zum 30.9.25 sind die UN-Sanktionen gegen den Iran wieder in Kraft getreten. Grundlage ist die Resolution 2231 des Sicherheitsrats aus 2015, die das Atomabkommen (JCPOA) stützte und Sanktionen aussetzte, ...
Das BMF hat den UStAE an zuletzt erfolgte UStG-Änderungen (vgl. Wachstumschancengesetz, BEG IV, JStG 2024) angepasst (BMF-Schreiben v. 8.7.25, III C 2 - S 7295/00005/003/080, DOK: COO.7005.100.4.12398827, Abruf-Nr.
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Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.06.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Mit Beginn des Weihnachtsgeschäfts verzeichnet der Zoll seit Jahren nicht nur einen deutlichen Anstieg von Paketsendungen, sondern auch von Sendungen mit gefälschten Markenwaren. Der Onlinehandel, insbesondere über Plattformen mit Sitz außerhalb der EU, bleibt dabei das Haupteinfallstor für Produktpiraterie. Betroffen sind vor allem Spielzeug, Elektronik, Bekleidung, Kosmetik und E-Zigaretten – gerade jene Waren, die im Weihnachtsgeschäft stark nachgefragt werden.