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  • 17.09.2025 · Fachbeitrag · Zollrecht

    Luxus im Gepäck – bei hochpreisigen Waren drohen hochpreisige Strafen

    | Die Einfuhr von Luxusgütern kann bei fehlender oder unrichtiger Zollanmeldung schnell steuerstrafrechtliche Relevanz entfalten. Dies zeigt ein aktueller Fall aus Süddeutschland, bei dem die private Einfuhr einer hochpreisigen Chanel-Jacke im Fokus stand. Die Zollbehörden leiteten ein Verfahren wegen des Verdachts der versuchten Steuerhinterziehung nach § 370 AO ein – mit fragwürdig hohem Strafbefehl. |