06.03.2017 · Fachbeitrag ·
Freiberuflichkeit
Übungsleiterinnen, die in einer ermächtigten Reha-Einrichtung Kurse durchführen, gelten als freiberufliche Honorarkräfte, wenn die Einrichtung dies mit den Übungsleiterinnen so vereinbart hat. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen entschieden und damit das Urteil der Vorinstanz gekippt (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 01.02.2017, Az. L 2 R 139/16).
01.03.2017 · Nachricht · Abrechnung
Heilmittelerbringer ohne Ausbildung zum Physiotherapeuten haben keinen Anspruch auf eine Abrechnungsbefugnis für Leistungen der manuellen Therapie. Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschieden und ...
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28.02.2017 · Fachbeitrag ·
Rechtsprechung
Patienten haben keinen Anspruch darauf, dass ihnen die gesetzliche Krankenversicherung ein eigenes Galileo-Gerät bezahlt (Sozialgericht [SG] Münster, Urteil vom 01.02.2016, Az. S 16 KR 656/14).
28.02.2017 · Fachbeitrag ·
Kundenbindung
Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft! Ein Motto, das durchaus auch im Verhältnis zwischen Ihnen als Therapeut und Ihren Patienten im Hinblick auf Patientenbindung berechtigt sein könnte. Allerdings stellt sich die Frage, ob es überhaupt erlaubt ist, Patienten, Kunden (z. B. die Besucher Ihrer Rückenkurse) zu beschenken, ohne sich dem Vorwurf der Bestechung auszusetzen oder gegen Gesetze zu verstoßen.
09.02.2017 · Nachricht ·
Leserservice
Unser Autorenteam aus Rechtsanwälten und Steuerberatern beantwortet Fragen aus Ihrem Berufsalltag. Schreiben Sie uns an pp@iww.de , faxen Sie Ihr Anliegen (02596 922-99) oder nutzen Sie Facebook zur Kontaktaufnahme ( ...
05.02.2017 · Fachbeitrag ·
Sozialversicherung
Frage: „Als PP-Abonnentin habe ich in einer der letzten Ausgaben gelesen, dass Physiotherapeuten nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) rentenversicherungspflichtig seien (PP 09/2016, Seite 2 unten).
30.01.2017 · Fachbeitrag ·
Hilfsmittel
Wer medizinische Hilfsmittel verkauft und damit wirbt, dass Kunden bei ihm keine Zuzahlung leisten müssen, verstößt nicht gegen das Wettbewerbsrecht. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 01.12.2016 entschieden (Az. 1 ZR 143/15). Das Urteil betrifft alle Physiotherapeuten, die – getrennt von ihrer Behandlungstätigkeit – medizinische Hilfsmittel verkaufen oder einen Handel mit medizinischen Hilfsmitteln zur Ergänzung des Praxisangebots aufbauen wollen.