30.01.2017 · Fachbeitrag ·
Hilfsmittel
Wer medizinische Hilfsmittel verkauft und damit wirbt, dass Kunden bei ihm keine Zuzahlung leisten müssen, verstößt nicht gegen das Wettbewerbsrecht. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 01.12.2016 entschieden (Az. 1 ZR 143/15). Das Urteil betrifft alle Physiotherapeuten, die – getrennt von ihrer Behandlungstätigkeit – medizinische Hilfsmittel verkaufen oder einen Handel mit medizinischen Hilfsmitteln zur Ergänzung des Praxisangebots aufbauen wollen.
22.12.2016 · Fachbeitrag ·
Praxis-Außendarstellung
Fast jede Therapiepraxis hat mittlerweile einen Internetauftritt. Potenzielle Patienten erfahren hierüber Näheres über Praxisausstattung, Therapeutenteam und Angebote der Praxis. Die Website will aber nicht nur ...
22.12.2016 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Auch in Kleinbetrieben wie z. B. Arzt- oder Therapiepraxen reicht die Unterschrift des Personalleiters anstelle des Arbeitgebers auf dem Arbeitszeugnis aus. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein am ...
20.12.2016 · Fachbeitrag ·
Abgaben
Auch Physiotherapeuten müssen Rundfunkbeiträge zahlen. Der geräteunabhängige Rundfunkbeitrag ist auch für Unternehmen und Freiberufler verbindlich. Denn es sei typischerweise anzunehmen, dass Mitarbeiter und Kunden die Möglichkeit des Rundfunkempfangs in Geschäftsräumen und Firmen-Pkw nutzen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am 07.12.2016 entschieden (Az. 6 C 12.15 und 6 C 49.15).
13.12.2016 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Gerade zur Winterzeit häufen sich Verspätungen von Mitarbeitern wegen Schnee, Eis und Straßenglätte. Häufige Verspätungen angestellter Therapeuten können zu erheblichen Umsatzschäden führen. Denn die ...
08.12.2016 · Fachbeitrag ·
Haftungsrecht
Wenn Ihnen ein Patient nach einer Behandlung mit einem Prozess droht oder einen Behandlungsfehler vorwirft, ist es ratsam, bestimmte Verhaltensweisen zu beachten. Dabei ist es wichtig zu verstehen, welche „Dynamik“ ...
08.12.2016 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Der Anspruch auf Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten setzt keine vorherige Arbeitsleistung voraus. So urteilte das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg am 30.09.2016 (Az. 9 Sa 917/16, IWW-Abruf-Nr. 189104 ).