17.07.2026 · Fachbeitrag ·
Datenschutz
Diebstahl in der Praxis ist eine schwerwiegende Pflichtverletzung, die eine (fristlose) Kündigung rechtfertigen kann. Problematisch ist oft, dass der Diebstahl teilweise nur schwer nachgewiesen werden kann. Häufig steht der Datenschutz „im Weg“. Ob datenschutzrechtliche Aspekte gleichzeitig ein „Beweisverwertungsverbot“ darstellen, hat nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) geklärt (Urteil vom 18.06.2026, Az. C-484/24).
15.07.2026 · Fachbeitrag ·
Künstliche Intelligenz
Es ist irreführend und daher rechtswidrig, einem Heilberufsträger eine Fachqualifikation zuzuschreiben, ohne dass dieser eine entsprechende Weiterbildung absolviert hat. Dies gilt auch, wenn die Falschbezeichnung ...
15.07.2026 · Fachbeitrag ·
Vertragsrecht
Eine in einem Anamnesebogen enthaltene Ausfallhonorarregelung ,,Ansonsten müssen wir Ihnen die freigehaltene Zeit in Rechnung stellen.‘‘ lässt für den Patienten nicht hinreichend erkennen, in welcher Höhe und ...
14.07.2026 · Fachbeitrag ·
Praxisangebot
Hanteln sind zu schwer, und ein einfaches Springseil zu langweilig? Dann ist vielleicht Rope Flow das Richtige – eine Mischung aus Seilspringen und Koordinationstraining. Klingt seltsam, macht aber Spaß. Welchen Nutzen Rope Flow als Traingsmethode bringt und wie Sie diese Bewegungsform ins Angebot Ihrer Praxis integrieren, fasst dieser Beitrag zusammen.
13.07.2026 · Fachbeitrag ·
Vergütung
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat mit dem Referentenentwurf zum Beitragsstabilisierungsgesetz (BStG) massive Kritik bei den Heilmittelverbänden ausgelöst. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) ...
13.07.2026 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Eltern haben Anspruch auf Elternzeit bis zum vollendeten dritten Lebensjahr eines Kindes. Hier besteht ein Kündigungsschutz schon vor Beginn der Elternzeit. Dieser vorwirkende Kündigungsschutz gilt auch bei einer ...
08.07.2026 · Fachbeitrag ·
Hausbesuche
Frage: „Wir sind eine Praxis in einer Großstadt. Mitarbeiter, die Hausbesuche machen, arbeiten in verschiedenen Stadtteilen weit entfernt von unserer Praxis. Sie behalten die Verordnung (VO) bei sich. Wird der Mitarbeiter krank, übernimmt eine Vertretung die Behandlung, hat aber die VO nicht. Der Behandlungstermin wird daher später auf der VO nachgetragen und der Patient unterschreibt nachträglich. Bei Palliativpatienten haben wir das Risiko, dass eine nachträgliche Bestätigung wegen Versterbens nicht ...