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  • · Fachbeitrag · Hausrecht

    So setzen Sie rechtssicher ein Hausverbot durch

    von Rechtsanwalt Dr. Stefan Ripke und Rechtsanwältin Julia Schinke, GÖHMANN Rechtsanwälte & Notare, Bremen, www.goehmann.de

    | Wenn Patienten aggressiv auftreten, hilft als letztes Mittel oft nur ein Hausverbot. Neben allgemeinen Verhaltensregeln - wie bestimmtes Auftreten, feste Stimme und Zusammenhalt im Team - gibt es aus rechtlicher Sicht einiges zu beachten. Der folgende Beitrag zeigt auf, wie Sie sich rechtssicher verhalten. |

    Wer darf ein Hausverbot aussprechen?

    Die Befugnis, ein Hausverbot auszusprechen, leitet sich aus dem Hausrecht ab. Bei einer Physiotherapiepraxis fällt das Hausrecht dem Praxisinhaber zu; in einer Gemeinschaftspraxis sämtlichen Gesellschaftern - unabhängig davon, ob Sie Eigentümer oder Mieter der Räume sind. Angestellte dürfen ohne Ihre ausdrückliche Befugnis als Hausrechtsinhaber das Hausrecht nicht ausüben und vor allem kein Hausverbot aussprechen. Als Inhaber des Hausrechts können Sie diese Befugnis jedoch mündlich oder schriftlich delegieren.

     

    • Delegation des Hausrechts - das sollten Sie beachten
    • Stimmen Sie mit Ihrem Team ab, wer befugt ist, das Hausrecht auszuüben und aus eigener Beurteilung der Situation ein Hausverbot auszusprechen.
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    • Je nach Praxisgröße, Personalstärke und Arbeitszeiten empfiehlt es sich, mehrere Angestellte zu ermächtigen, eigenständig ein Hausverbot auszusprechen.
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    • Um im Team vorbereitet zu sein, sollten Sie das Vorgehen in einer derartigen Situation sowie die Ermächtigten schriftlich festhalten, damit alle Beteiligten sich hieran orientieren und im Ernstfall mit der erforderlichen Sicherheit auftreten können.