01.10.2019 · Fachbeitrag ·
Sozialrecht
Physiotherapeutische Leistungen in der ambulanten Palliativversorgung müssen nicht zwingend durch Angestellte des Palliativzentrums erbracht werden. Das Palliativzentrum kann alternativ mit selbstständigen Therapeuten oder Therapiepraxen zusammenarbeiten. Je nach Ausgestaltung der Zusammenarbeit kann sich die Frage stellen, ob es sich bei dieser um eine selbstständige Tätigkeit oder eine abhängige Beschäftigung handelt. Betroffen sind in erster Linie selbstständige Therapeuten, die z. B. als freie ...
01.10.2019 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
In vielen Heilmittelpraxen und Reha-Zentren wird mit potenziellen Mitarbeitern nach einem ersten Vorstellungsgespräch ein sogenanntes Probearbeiten vereinbart. Dieses Probearbeiten soll regelmäßig dem Bewerber sowie ...
30.09.2019 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Die Befristung eines Arbeitsvertrags bietet für Arbeitgeber eine Option, flexibel auf den Arbeitsbedarf zu reagieren. Wenn jedoch kein sachlicher Grund besteht, müssen Sie das Beschäftigungsverhältnis ohne Sachgrund ...
25.09.2019 · Fachbeitrag ·
Sozialrecht
Ein nebenberuflicher Sporttrainer, der ein Team über längere Zeit betreut, in die betrieblichen Abläufe des Vereins eingegliedert und an Weisungen der Vereinsführung gebunden ist, unterliegt der Sozialversicherungspflicht. Daran ändert auch eine hohe Stundenvergütung nichts. (Sozialgericht [SG] Wiesbaden, Urteil vom 17.05.2019, Az. S 8 R 312/16).
19.09.2019 · Fachbeitrag ·
Unfallversicherung
Eine Versicherte erleidet keinen Arbeitsunfall, wenn sie sich auf dem Heimweg von ihrer Arbeitsstelle bei dem Versuch, einen Brief einzuwerfen, verletzt (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 07.05.2019, Az.
06.09.2019 · Fachbeitrag ·
Mietrecht
Viele Inhaber von Physiotherapiepraxen haben ihre Praxis in gemieteten Räumen. Plant ein Vermieter Umbaumaßnahmen an seinem Eigentum, so muss dies den Praxisinhaber als Mieter nicht zwangsläufig beeinträchtigen.
04.09.2019 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Seit dem 01.09.2019 ist das Zulassungsverfahren für Heilmittelbringer deutlich vereinfacht: Wer eine Praxis neu zulassen oder eine bestehende Zulassung ändern möchte, braucht sich in seinem Bundesland nur noch an eine einzige zuständige Stelle zu wenden. Die Änderungen gehen zurück auf das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG; PP 05/2019, Seite 3) .