25.02.2020 · Fachbeitrag · Datenschutz
Foto von Mitarbeiter auf Facebook ohne schriftliche Einwilligung: 1.000 Euro Schmerzensgeld
Wer auf dem firmen- bzw. praxiseigenen Facebook-Auftritt Fotos von Mitarbeitern postet, muss vorher eine schriftliche Einwilligung der abgebildeten Person einholen. Andernfalls hat diese Anspruch auf Schmerzensgeld von bis zu 1.000 Euro (Arbeitsgericht [ArbG] Lübeck, Beschluss vom 20.06.2019, Az. 1 Ca 538/19). In dem vom ArbG Lübeck entschiedenen Fall war der Arbeitgeber zwar ein Pflegedienst, das Urteil ist aber gleichermaßen für Physiotherapiepraxen relevant, denn auch sie nutzen Facebook zur Außendarstellung.
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