20.03.2019 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Frage: „ Zurzeit denke ich als Physiotherapeut darüber nach, in meiner Praxis nur noch Privatpatienten zu behandeln. Das würde natürlich zu wenig Einkommen insgesamt bedeuten. Daher hätte ich gern gewusst, ob ich nebenberuflich in einer Golffitting Agentur oder im Fitnessstudio arbeiten könnte, ohne unter die Scheinselbstständigkeit zu fallen.“
13.03.2019 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub erlischt am Ende des Kalenderjahres nur, wenn der Arbeitgeber ihn zuvor über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallsfristen belehrt und der ...
06.03.2019 · Fachbeitrag ·
Datenschutz
Bis auf vereinzelte Fälle ist im Zuge der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Abmahnwelle ausgeblieben. Abmahnungen von Datenschutzverstößen durch Mitbewerber dürften in der Zukunft allenfalls für ...
06.03.2019 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Beantragt ein Ergotherapeut die Erweiterung der Zulassung um eine Teilzeitkraft, die nur Hausbesuche durchführen soll, darf die Zulassungserweiterung nicht abgelehnt werden, weil für die Teilzeitkraft in der Praxis kein separater Behandlungsraum vorhanden ist (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 20.12.2018, Az. B 3 KR 2/17 R). Das Urteil ist auch für Physiotherapeuten relevant, da auch für sie ähnliche räumliche Mindestanforderungen gelten.
20.02.2019 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Eine Heilpraktikererlaubnis (HP-Erlaubnis) darf auf das Gebiet der Chiropraktik beschränkt werden. Allerdings muss der Antragsteller die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Chiropraktik ...
14.02.2019 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat seine Rechtsprechung zur Befristung von Arbeitsverträgen (s. u.) geändert: Demnach darf ein Arbeitsverhältnis auch dann nicht ohne Sachgrund befristet werden, wenn die ...
05.02.2019 · Fachbeitrag ·
Datenschutz
Nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Betroffene von Datenverarbeitung (z. B. Patienten) einen Auskunftsanspruch darüber, welche ihrer Daten verarbeitet werden. Dieser steht neben dem für alle Heilberufe existierenden Recht auf Akteneinsicht (PP 01/2019, Seite 14). Für Praxisinhaber ist das Prinzip also nicht neu. PP erläutert, wie Sie auf Auskunftsersuchen richtig und ökonomisch reagieren.