24.06.2019 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Ein Unternehmen, das gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt, kann dafür nicht wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden. Der Sanktionskatalog der DSGVO ist als in sich abgeschlossen anzusehen (Landgericht [LG] Stuttgart, Urteil vom 20.05.2019, Az. 35 O 68/18). Mit seiner Entscheidung folgt das LG Stuttgart der Mehrheit der deutschen Rechtsprechung. Allerdings gibt es auch Gerichte, die anderer Auffassung sind (z. B. Hanseatisches Oberlandesgericht, PP 03/2019, Seite 17).
18.06.2019 · Fachbeitrag ·
Praxisangebot
Wenn Sie in Ihrer Physiotherapiepraxis Selbstzahlerleistungen anbieten und parallel Zusatzprodukte verkaufen (Beitrag PP 06/2019, Seite 3), können Sie den Verkauf unterschiedlich ausgestalten. Gemeinsam ist den ...
05.06.2019 · Nachricht ·
Digitalisierung
Am 15.05.2019 hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn einen Entwurf für das sog. Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) zur Ressortabstimmung vorgelegt. Durch das DVG sollen z. B. digitale Gesundheitsanwendungen und mehr ...
03.06.2019 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Das seit 11.05.2019 geltende Terminservice- und Versorgungsgesetz
(TSVG; PP 05/2019, Seite 3) sieht u. a. Änderungen beim Zulassungsverfahren für Praxen vor. Dennoch sieht der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) e. V. zzt. keinen Handlungsbedarf für Praxisinhaber.
03.06.2019 · Fachbeitrag ·
Datenschutz
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat alle Arbeitgeber in der EU verpflichtet, die tägliche Arbeitszeit ihrer Beschäftigten durch ein objektives, verlässliches und zugängliches System zu erfassen (EuGH, Urteil vom ...
29.05.2019 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Wer gegen irreführende Wirksamkeitsaussagen in der Heilmittelwerbung vorgehen will (z. B. als Mitbewerber), kann eine Unterlassungsverfügung beantragen. Ein solcher Antrag ist erfolgreich, wenn der Antragsteller ...
29.05.2019 · Nachricht ·
Wettbewerbsrecht
Wenn ein Therapiezentrum für Osteopathie die Bezeichnung „DR-M. XY Therapiezentrum“ und das Kürzel „DR. M.“ im Logo führt, so ist dies irreführende Werbung. Eine entsprechende Firmierung setzt voraus, dass in der Einrichtung die Behandlung durch einen Arzt dauerhaft sichergestellt ist (Oberlandesgericht [OLG] München, Urteil vom 22.11.2018, Az. 6 U 1331/18).